AfD-Storch bezahlt Geld, um Anklage zu entgehen
Berlin - Das war wohl knapp für Rechtspopulistin Beatrix von Storch (47): Hat die Vize-Chefin der AfD-Bundestagsfraktion im letzten Moment eine Klage gegen sich abgewendet? So lautete der Vorwurf.
Die AfD-Politikerin soll eine Anklage gegen sich durch die Zahlung von 5000 Euro an die Berliner Justizkasse verhindert haben, wie der "Spiegel" berichtete.
Zuvor sei sie laut "Spiegel" wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.
Demnach seien die fragwürdigen Arbeitsbedingungen im Lobbyverein "Zivile Koalition e.V.", den Beatrix von Storch gemeinsam mit Ehemann Sven (48) leitet, verdächtig geworden.
Der Berliner Verein Berlin treibt unter anderem Spenden für von Storchs politische Kampagnen ein und verbreitet über Initiativen jene Forderungen, die denen der AfD entsprechen.
Laut "Spiegel" soll die 47-Jährige mehrere Vereinsmitarbeiter zur Scheinselbstständigkeit verleitet und dadurch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben.
Damit konfrontiert, erklärte von Storch, sie habe den Vorwürfen widersprochen. Nach Zahlung der 5000 Euro stellte die Staatsanwaltschaft am 26. Oktober das Strafverfahren ein.
Und das ist auch rechtens: In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass gegebenenfalls von einer Anklageerhebung verzichtet werden kann, wenn man wie die AfD-Frau eine entsprechende Summe an die Staatskasse zahlt.
Bereits im Jahr 2012 war der Verein "Zivile Koalition" ein Fall für die Justiz: Damals hatte Sven von Storch mit über 80.000 Euro Spendengeldern vom Vereinskonto mehrere Goldbarren gekauft.
Eine Anzeige wegen Untreue verpuffte, weil die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine Straftat fanden. Wie Beatrix von Storch dem "Spiegel" am Freitag auf Anfrage sagte, schlummere das Gold in einem Bankschließfach.
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