AfD zeigt zwei Richter an: Wie entscheidet die Staatsanwaltschaft?

Erfurt - Die Thüringer AfD hat zwei Verfassungsrichter angezeigt und ihnen Rechtsbeugung vorgeworfen. Nun muss die Staatsanwaltschaft Erfurt entscheiden.

In Folge der konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag hat die Thüringer AfD-Fraktion zwei Verfassungsrichter angezeigt.  © Martin Schutt/dpa

Eine Entscheidung solle aber "zeitnah" erfolgen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen. "Zum Ausgang des Verfahrens werden wir eine Mitteilung machen, wenn das Ergebnis vorliegt."

Richtig sei, dass zwei Strafanzeigen von AfD-Landtagsabgeordneten gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes, Klaus-Dieter von der Weiden, und den Verfassungsrichter Jörg Geibert vorlägen. "Wir prüfen das", erklärte Grünseisen.

Die AfD hat von der Weiden und Geibert nach eigenen Angaben angezeigt, weil sie ihnen vorwirft, sich im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des Landtages der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben.

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Es kursieren Berichte, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren bereits eingestellt, weil sie keinen entsprechenden Anfangsverdacht sehe. Dies ist jedoch nicht der Fall.

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