AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus: Gemeinde wehrt sich, doch Gericht hat entschieden

Münster/Kürten - Die Gemeinde Kürten im Bergischen Land muss der AfD ihr Bürgerhaus für eine Parteiveranstaltung an diesem Freitag zur Verfügung stellen.

Die AfD darf ihre Parteiveranstaltung im Bürgerhaus in Kürten austragen.
Die AfD darf ihre Parteiveranstaltung im Bürgerhaus in Kürten austragen.  © Daniel Karmann/dpa

Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstagabend entschieden und der AfD damit recht gegeben. In dem Eilverfahren war das OVG die letzte Instanz.

Die Gemeinde hatte laut Gerichts-Mitteilung vom Freitag versucht, die Veranstaltung "Populistischer Ascherfreitag" des AfD-Kreisverbands Rhein-Berg noch zu verhindern. Eine bereits gegebene Reservierungszusage für das Bürgerhaus sei zurückgezogen worden. Dagegen wehrte sich die AfD erfolgreich vor Gericht.

Die Gemeinde Kürten habe der AfD das Bürgerhaus 2022 schon einmal für eine Veranstaltung vermietet. Auch die CDU habe dort zwei Kreisparteitage veranstaltet.

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Die nun geplante AfD-Veranstaltung bewege sich "innerhalb der Bestimmungen der Benutzungsordnung und der bisherigen Vergabepraxis", argumentierte der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Daran sei die Gemeinde grundsätzlich gebunden.

Gemeinde kann nicht ausreichend Gründe darlegen

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat der Partei in einem Eilverfahren recht gegeben.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat der Partei in einem Eilverfahren recht gegeben.  © Guido Kirchner/dpa

Die Gemeinde habe nicht ausreichend darlegen können, weshalb sie nun zuungunsten der AfD von der bisherigen Vermietungs-Praxis abweichen wolle.

"Dass die Veranstaltung voraussichtlich von Gegendemonstrationen begleitet sein wird, reicht hierfür nicht aus", unterstrichen die Richter. Mehrere Initiativen hatten im Vorfeld zu Demonstrationen gegen die AfD-Veranstaltung aufgerufen.

Derzeit gibt es auch in Essen Kontroversen um den für Juni geplanten AfD-Bundesparteitag. Die Messe Essen hat angekündigt, alle möglichen rechtlichen Schritte zu prüfen, um aus dem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Parteitag soll in der Essener Grugahalle stattfinden, die zum Messegelände gehört.

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Die Prüfung der juristischen Möglichkeiten konzentriere sich "insbesondere auf die Bewertung der Gefahrenlage, die von der Veranstaltung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht", hatte die Messe mitgeteilt.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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