AfD scheitert vor Gericht: Beschwerde gegen rechtsextreme Einstufung zurückgewiesen!

Dresden - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Landesverbands zurückgewiesen.

Der Verfassungsschutz darf den sächsischen Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einstufen.  © Carsten Koall/dpa

Die Partei hatte versucht, sich vor Gericht gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz zu wehren.

Ein Eilantrag gegen diese Einstufung wurde bereits im vergangenen Jahr vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom heutigen Dienstag ist unanfechtbar.

Damit darf die AfD vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft werden.

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Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass die in der Beschwerde angeführten Gründe der AfD nicht für eine Änderung des Beschlusses vom Verwaltungsgericht ausreichen.

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