AfD scheitert und geht mit Klage gegen OB-Wahl in mitteldeutscher Stadt vor: Das sagt das Gericht

Von Christopher Kissmann

Halle/Bitterfeld-Wolfen - Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage im Kontext der Wahl von Armin Schenk (64, CDU) zum Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen abgewiesen.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ging die AfD gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen vor. Nun hat die Kammer eine Entscheidung getroffen. Wie begründet sie diese?
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ging die AfD gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen vor. Nun hat die Kammer eine Entscheidung getroffen. Wie begründet sie diese?  © Jan Woitas/dpa

Das sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Ein AfD-Mitglied war dagegen vorgegangen, die Partei vermutete Verstöße im Wahlkampf.

Bei der Oberbürgermeisterwahl im Oktober 2023 war es der AfD knapp nicht gelungen, diese für sich zu entscheiden. Ihr Kandidat Henning Dornack holte in der Stichwahl 46,2 Prozent der Stimmen. Schenk kam auf 53,8 Prozent.

Anschließend hatte die AfD die Wahl beanstandet. Die Parteimitglieder hatten Amtsinhaber Schenk dabei unter anderem vorgeworfen, sein Amt für Wahlkampf etwa in Altenheimen missbraucht zu haben. Der Stadtrat votierte jedoch für die Gültigkeit der Wahl.

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Das Gericht entschied nun, dass eine mögliche Beeinflussung nicht erheblich sei, da die Differenz bei 1200 Stimmen lag. Die Kammer hat eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen könnte der Kläger jedoch noch vorgehen.

Das Gericht weist die Klage zur OB-Wahl von Armin Schenk (64, CDU) ab.
Das Gericht weist die Klage zur OB-Wahl von Armin Schenk (64, CDU) ab.  © Jan Woitas/dpa

Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten Sachsen-Anhalts, hat 37.000 Einwohner und ist als Standort der chemischen Industrie bekannt.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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