AfD-Richter Jens Maier hat neues Verfahren am Hals

Dresden - Gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier (62) ist von Amts wegen ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Hat sich Jens Maier (62, AfD) ein Dienstvergehen geleistet?
Hat sich Jens Maier (62, AfD) ein Dienstvergehen geleistet?  © Sebastian Kahnert/dpa

Wie das Justizministerium in Dresden am Dienstag mitteilte, besteht "der konkrete Verdacht, dass der im Ruhestand befindliche Richter sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat".

Es lägen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen".

Maier wird demnach vorgeworfen, in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei aktiv zu sein und damit deren Ziele zu unterstützen, "die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereinbar" seien.

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Er habe auf dem Parteitag der AfD für ein Parteiamt kandidiert, sei im Anschluss gewählt worden und habe in seiner Bewerbungsrede mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Aussagen getätigt.

AfD-Politiker Jens Maier wurde die Richtertätigkeit verboten

"Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren", sagte Justizministerin Katja Meier (44, Grüne). Richter und Beamte im Dienst des Freistaates müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und jederzeit für deren Einhaltung eintreten. "Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden."

Maier war im März 2022 die Tätigkeit als Richter vorläufig verboten und mit Urteil vom Dezember 2022 war seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt worden.

Das Dienstgericht des Bundes hatte diese Entscheidung im Zuge der von Maier eingelegten Revision im Oktober 2023 bestätigt.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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