AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt sollen von Waffenbehörde überprüft werden!
Magdeburg - Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind.
Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, die die Waffenbehörden neben der Verfassungsschutz-Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" auch darüber in Kenntnis setzen soll, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen sind, teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.
Die "erforderliche Zuverlässigkeit" ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können.
Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es.
AfD sieht Maßnahme als "politisch motiviert"
Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.
Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt (54) nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei.
Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein. "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Erstmeldung: 28. März, 14.50 Uhr. Letztes Update: 18.45 Uhr.
Titelfoto: Oliver Killig/dpa