AfD-Mann Krah nicht mehr als Anwalt zugelassen: Was steckt dahinter?
Dresden - AfD-Mann Maximilian Krah (47) darf in Deutschland nicht mehr als Anwalt arbeiten.
Im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer taucht der Name des Juristen entsprechend nicht mehr auf. Warum das so ist, hat Krah inzwischen erklärt.
"Da ich keinerlei Zeit mehr für Mandatsbearbeitung habe, habe ich die Zulassung zurückgegeben", sagte der Spitzenkandidat der AfD für die kommende Europawahl, die am 9. Juni 2024 durchgeführt wird, gegenüber Sächsische.de.
Auf seinen Social-Media-Kanälen wie TikTok und Co. spielt Krahs frühere Tätigkeit als Anwalt keine Rolle mehr. Hinweise darauf sucht man inzwischen vergebens.
Krah selbst scheint das Thema nicht allzu wichtig zu finden. So bleibt die Rückgabe seiner Zulassung auch auf der eigenen Website unerwähnt.
Titelfoto: Daniel Löb/dpa