AfD klagt vor Verfassungsgericht gegen Innensenator Andy Grote

Hamburg - Die Hamburger AfD ist wegen einer mutmaßlichen Verletzung des Neutralitätsgebots durch Innensenator Andy Grote (55, SPD) vor das Hamburgische Verfassungsgericht gezogen.

Gegenstand des Verfahrens sind nach übereinstimmenden Angaben von AfD-Fraktion und Gericht unter anderem zwei Sätze des Innensenators Andy Grote (55, SPD).
Gegenstand des Verfahrens sind nach übereinstimmenden Angaben von AfD-Fraktion und Gericht unter anderem zwei Sätze des Innensenators Andy Grote (55, SPD).  © Marcus Brandt/dpa

Inhaltlich gehe es um eine Äußerung Grotes während einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft, in der er der AfD eine Relativierung des Holocaust vorwarf, teilte die AfD-Fraktion am Montag mit.

Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte ein entsprechendes Verfahren gegen Grote und den Senat. Antragsteller in dem Organstreitverfahren seien der Hamburger Landesverband der AfD, die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und deren Mitglieder.

Gegenstand des Verfahrens sind nach übereinstimmenden Angaben von AfD-Fraktion und Gericht unter anderem zwei Sätze des Innensenators.

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In der Bürgerschaftssitzung am 8. November sagte Grote: "Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD."

Die Aussage war Teil seines Redebeitrags zum fraktionsübergreifenden Antrag "Ein Bekenntnis zur Solidarität mit Israel, der Verurteilung der Terrorangriffe durch die Hamas und die Forderung zur Schließung des IZHs durch das Bundesministerium des Inneren".

Alexander Wolf (AfD): Die Aussagen sind eines Senators unwürdig

Die AfD-Fraktion bezeichnete die Aussagen des Innensenators als "frei erfunden und durch nichts gerechtfertigt".

"Grotes Kampf gegen die kleinste Opposition ist nicht nur unzulässig, er ist vor allem auch undemokratisch", sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Wolf (57). "Und er ist unerträglich, denn in diesem Fall unterstellt er der AfD strafrechtlich relevante Handlungen und – wider besseres Wissen – eine Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust."

Die Aussagen seien eines Senators unwürdig. "Diese gravierende Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben", forderte Wolf.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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