Wahl in Bremen 2023 findet ohne AfD statt

Update vom 23. März 2023 um 14.24 Uhr: Entscheidung endgültig

Der Landeswahlausschuss hat die beiden durch die AfD eingereichten Kandidatenlisten nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen zugelassen. Das Gremium nannte für die Entscheidung formale Gründe.

Damit darf die Partei in der Stadt Bremen endgültig nicht bei der Landtagswahl 2023 antreten. Überprüft wird hingegen noch die Zulassung einer AfD-Liste für den getrennten Wahlbereich Bremerhaven des Zwei-Städte-Staates.

Originalmeldung, 18. März, 17.14 Uhr

Bremen - Am 14. Mai 2023 wählen die Bremer eine neue Bürgerschaft und damit auch den Bürgermeister des Zwei-Städte-Staates. Die AfD hingegen wird wohl nicht zur Wahl stehen. Das hat die rechtspopulistische Partei selbst zu verschulden.

Der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann (62, v.l.n.r.) als Vertrauensperson des Notvorstandes der Bremer AfD, sowie Fabian Jacobi (49) und Sergej Minich (35) als Vertrauenspersonen der Bremer AfD, bei einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl.
Der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann (62, v.l.n.r.) als Vertrauensperson des Notvorstandes der Bremer AfD, sowie Fabian Jacobi (49) und Sergej Minich (35) als Vertrauenspersonen der Bremer AfD, bei einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl.  © Focke Strangmann/dpa

Aus zwei mach keine: Am Donnerstag hat der zuständige Bremer Wahlbereichsausschuss entschieden, dass die Partei nicht zur Bürgerschaftswahl antreten darf.

Im deutlich kleineren Bereich Bremerhaven werden die Kandidaten der AfD zwar auf dem Wahlbogen stehen, doch zum Erlangen des Fraktionsstatus wird das kaum reichen.

Grund für den Teilausschluss des Landesverbandes der in Teilen als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ist das vorherige Einreichen zweier Wahllisten. Nämlich eine am 6. Dezember 2022, und eine am 16. Januar 2023. Das berichtet unter anderem die taz.

AfD Bremen: Rechtspopulisten tief zerstritten

Das Mitglied des Notvorstandes der Bremer AfD, Frank Magnitz (70, r.), sitzt bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen im Publikum hinter der Vertrauensperson der Bremer AfD, Sergej Minich (35, 2.v.l.).
Das Mitglied des Notvorstandes der Bremer AfD, Frank Magnitz (70, r.), sitzt bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen im Publikum hinter der Vertrauensperson der Bremer AfD, Sergej Minich (35, 2.v.l.).  © Focke Strangmann/dpa

Dazu muss man wissen: in Bremen zerlegt sich die örtliche AfD schon seit Jahren selbst.

Zwei Gruppen innerhalb des Landesverbands beanspruchen schon seit längerem den Vorstand der Partei und damit nicht nur den Führungsanspruch, sondern auch die einzig legitime Bremer AfD darzustellen.

Da wäre zum einen der sogenannte Rumpfvorstand um den Vize-Vorsitzenden des Landesverbands Sergej Minich (35), der eine Liste zur Wahl eingereicht hat, wie im WeserKurier zu lesen ist.

AfD-Bundesvorsitzender mit überwältigender Mehrheit zum Spitzenkandidaten gekürt
AfD AfD-Bundesvorsitzender mit überwältigender Mehrheit zum Spitzenkandidaten gekürt

Dem Rumpfvorstand gegenüber steht der sogenannte Notvorstand um die beiden Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann (62) und Frank Magnitz (70), der für die AfD auch schon im Bundestag saß und dem rechtsextremen "Flügel" um den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke (50) zugerechnet wird.

Auch der Notvorstand hatte eine eigene, konkurrierende Kandidatenliste eingereicht.

Wahlbereichsvorsitzende Bremen: Klärung der Vorstandsfrage Aufgabe der Partei

Wahlbereichsleiterin Carola Janssen spricht bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen.
Wahlbereichsleiterin Carola Janssen spricht bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen.  © Focke Strangmann/dpa

Die Ausschussvorsitzende des Bremer Wahlausschusses, Carola Janssen sagt dazu: "Eine Partei darf laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es ist nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim ist. Dieser Streit muss parteiintern geklärt werden."

Beide selbsternannten Vorstände der Bremer AfD wollen gegen den Ausschuss der Wahlliste Beschwerde einlegen.

Erstmeldung vom 18. März 2023, aktualisiert am 23. März um 14.24 Uhr

Titelfoto: Focke Strangmann/dpa

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