AfD blockiert: Wahl für Richter und Staatsanwälte gescheitert

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt - Im Thüringer Landtag ist die Wahl von Mitgliedern für zwei wichtige Gremien erneut gescheitert.

Die AfD um ihren Fraktionschef Björn Höcke (52) hat die Wahl für wichtige Gremien im Thüringer Landtag blockiert.
Die AfD um ihren Fraktionschef Björn Höcke (52) hat die Wahl für wichtige Gremien im Thüringer Landtag blockiert.  © Martin Schutt/dpa

Die Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, BSW, Linke und SPD für den Richterwahlausschuss und den Staatsanwaltswahlausschuss erhielten nicht genügend Stimmen, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

Hintergrund ist, dass die AfD im Thüringer Landtag mehr als ein Drittel der Sitze und somit eine sogenannte Sperrminorität hat. Sie kann Abstimmungen oder Wahlen, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig sind, blockieren - was sie regelmäßig tut. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

Die Blockade von Wahlen für den Richterwahlausschuss und den Staatsanwaltswahlausschuss gilt als heikel. Beiden Gremien sind nötig, um in Thüringen Richter auf Lebenszeit sowie Staatsanwälte zu ernennen.

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Thüringens Justizministerin Beate Meißner (43, CDU) hatte jedoch kürzlich ein Gutachten präsentiert, wonach die beiden Gremien auch in ihrer alten Zusammensetzung noch arbeitsfähig sind.

Die Thüringer AfD hat 32 Sitze im Landtag. Bei den Wahlen zum Richterwahlausschuss und zum Staatsanwaltswahlausschuss erhielten alle Kandidatinnen und Kandidaten mehr als 32 Nein-Stimmen.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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