Von Ulrich Steinkohl
Berlin - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (68) wird am 27. Dezember verkünden, ob er nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) den Bundestag auflöst und eine Neuwahl ansetzt.
Das teilte er am heutigen Freitag in Berlin mit.
Vorgesehen als Neuwahltermin ist von den Parteien bislang der 23. Februar. Der Bundestag kann sich aber nicht selbst auflösen. Die Entscheidung hierüber liegt nach Artikel 68 des Grundgesetzes beim Bundespräsidenten.
Scholz hatte am vergangenen Montag im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt und die Abstimmung hierüber - wie gewünscht - verloren. Daraufhin schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen und damit eine Neuwahl zu ermöglichen.
Laut Grundgesetz kann der Bundespräsident dies innerhalb von 21 Tagen tun. Dazu verpflichtet ist er nicht.
Steinmeier: Land braucht handlungsfähige Regierung
Steinmeier hatte bereits unmittelbar nach dem Bruch der Ampel-Koalition zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, das Parlament aufzulösen. Er erklärte, das Grundgesetz knüpfe diese Entscheidung an Voraussetzungen.
"Aber unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein", sagte Steinmeier damals.
Von einer stabilen Mehrheit kann nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung keine Rede mehr sein. Scholz steht jetzt an der Spitze einer rot-grünen Minderheitsregierung.
Auch den Termin 23. Februar, auf den sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union geeinigt haben, dürfte Steinmeier bestätigen. Er hat diesen bereits als "realistisch" bezeichnet.