Terrorabwehr im Gebirge: Polizei und Bundeswehr üben den Ernstfall
Füssen - Ein großer Terrorangriff könnte die Polizei an ihre Grenzen bringen. In einer solchen Situation müsste dann eventuell das Militär zur Unterstützung angefordert werden. Solch ein Szenario wird nun am Mittwoch im Allgäu geübt - an einen ungewöhnlichen Ort hoch oben.
Die Übung soll in anspruchsvollem alpinen Gelände auf dem Tegelberg in den Ammergauer Alpen stattfinden.
Zuvor wollen die beteiligten Behörden ihre Einsatzfahrzeuge und die sonstige Ausstattung in der Allgäu-Kaserne in Füssen präsentieren. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) wird zu der Übung im Allgäu erwartet.
Auf dem Tegelberg in etwa 1300 Meter Höhe soll mit rund 100 Einsatzkräften eine Rettungsaktion für von Terroristen angeschossene Polizisten sowie die Festnahme bewaffneter Täter geübt werden.
Für das Szenario sind Spezialeinheiten der Polizei, Hubschrauber von Polizei und Bundeswehr, Rettungstrupps und auch Spezialfahrzeuge der Bundeswehr im Einsatz. Weitere Katastrophenschutzbehörden sowie Rettungsdienste sind zusätzlich beteiligt.
Solche Übungen zwischen den Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr werden seit 2017 im Freistaat durchgeführt.
Unterstützung der Bundeswehr nur in absoluten Ausnahmefällen
Länger andauernde und vielleicht sogar länderübergreifende Terrorsituationen könnten die Landes- und Bundespolizeien "in ihrer Komplexität sowie zeitlichen und räumlichen Ausdehnung an ihre personellen wie materiellen Grenzen führen", begründete das Polizeipräsidium in Kempten die Kooperation mit dem Militär.
In solchen Fällen könnte daher eine Unterstützung durch die Bundeswehr erforderlich sein.
In der Bundesrepublik darf die Bundeswehr nur in bestimmten Fällen im Rahmen einer Amtshilfe eingesetzt werden. Regelmäßig unterstützen die Soldaten die Behörden vor Ort beispielsweise bei Naturkatastrophen wie Hochwasser.
Bei der Terrorabwehr dürfen die Streitkräfte nur unter Leitung der Polizei tätig werden.
Die bayerische Polizei betont, dass so etwas aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben lediglich in besonders dramatischen Einzelfällen denkbar ist. Der Einsatz der Streitkräfte sei "immer nur als Ultima Ratio zulässig".
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa