Impfpflicht für Bundeswehr besteht immer noch: Soldaten drohen hohe Geld- und Haftstrafen

Leipzig - Auch nach Ende der Corona-Pandemie gilt für Soldaten der deutschen Bundeswehr nach wie vor die Impfpflicht. Einigen drohen somit nach wie vor hohe Geldstrafen - und auch die Haft.

Ungeimpfte Soldaten stehen immer wieder vor Gericht.
Ungeimpfte Soldaten stehen immer wieder vor Gericht.  © Sina Schuldt/dpa

Die "MDR-Umschau" hatte sich in der aktuellen Folge dem Thema angenommen und unter anderem mit Hauptmann Julian Schorn gesprochen.

Dieser verweigerte die Zustimmung zur duldungspflichtigen Corna-Impfung und hat seitdem immer wieder mit der Justiz zu tun: Er wurde vom Dienst suspendiert, sein Gehalt wurde um 25 Prozent gekürzt und ihm wurde eine Strafe von knapp 2000 Euro auferlegt.

"Das ist sehr enttäuschend, ich war gerne Soldat und stehe nun außerhalb meiner Gemeinschaft, weil ich etwas nicht getan habe, wovon ich nicht überzeugt war. Dafür werde ich nun verachtet", so Schorn im Interview.

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Im Dezember 2021 wurde im Bundestag die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal eingeführt, knapp ein Jahr später lief diese bereits aus. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) beschloss: Eine Impfung schützt mittlerweile nicht mehr vor der Ansteckung.

Während die Impfpflicht für Pflegepersonal also nicht mehr besteht, ist sie für Soldaten immer noch gültig. Warum?

Impfpflicht bei der Bundeswehr: Befehl ist Befehl!

Die Impfpflicht für das Gesundheitswesen und Pflegepersonal entfiel 2022. Für Soldaten bleibt diese weiterhin bestehen.
Die Impfpflicht für das Gesundheitswesen und Pflegepersonal entfiel 2022. Für Soldaten bleibt diese weiterhin bestehen.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Laut dem Soldatengesetz müssen Soldaten ärztliche Maßnahmen dulden, wenn sie der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen, so zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus oder Diphtherie.

Insbesondere die Corona-Impfung sei als Maßnahme jedoch überholt, befindet auch die Politik. "Mein Eindruck ist, dass die Impfung gegen Covid-19 der Vergangenheit angehören wird. Ja, Soldaten sind in manchen Situationen, etwa in einem U-Boot oder Panzer, nicht in der Lage, Abstand zu halten. Es gibt aber keine Infektionslage mehr weltweit", so Falko Droßmann (49) von der SPD.

Bis sich dieser Punkt im Soldatengesetz ändert, heißt es jedoch weiterhin: Befehl ist Befehl. Und darunter haben Soldaten wie Julian Schorn, der bereits viele Jahre gedient hat, zu leiden. Er muss sich nach einer ersten Geldstrafe einem weiteren dienstrechtlichen Verfahren stellen, in dem er seinen Anspruch auf alle nachdienstliche Bezüge verlieren könnte.

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"Das wäre eine große Stange Geld, die ich eigentlich in mein Haus stecken wollte. Wenn diese Rate ausbleibt, muss ich sehen, wo das herkommt", so der Hauptmann pessimistisch.

Den gesamten Beitrag und mehr Informationen zur Rechtslage findet Ihr in der MDR-Mediathek.

Originaltext vom 24. Mai, 18.45 Uhr

Aktualisiert am 28. Mai, 21.47 Uhr

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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