Maximal 630 Sitze: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur Wahlrechtsreform!

Berlin - Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (67) hat das Gesetz hierzu unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag in Berlin mit.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (67).
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (67).  © dpa/Bernd von Jutrczenka

Das Gesetz muss nun nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es steht allerdings bereits fest, dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird.

Die CSU-geführte Landesregierung Bayerns hat schon beschlossen, in Karlsruhe zu klagen. Und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einer abstrakten Normenkontrollklage die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die Union, aber auch die Linke fühlt sich durch die Reform benachteiligt und hält diese für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne, FDP und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag beschlossen worden. Im Mai passierte es den Bundesrat. Anschließend wurde es im Bundespräsidialamt der üblichen juristischen Prüfung unterzogen.

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Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Stärke einer Partei im Parlament ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend.

Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dieses System führte zu einer immer größeren Aufblähung des Bundestags.

Titelfoto: dpa/Bernd von Jutrczenka

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