Männlich, weiblich oder divers? Regierung erleichtert Geschlechtsänderungen!
Berlin - Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Weg für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz freigemacht. Damit ist es Menschen künftig leichter möglich, ihren Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern zu lassen. Besonders unter Betroffenen wird dieser Schritt als historisch gefeiert.
"Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wird aber trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen bislang vorenthalten", so der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (43, Grüne).
"Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und langwieriger, teurer Gerichtsverfahren ist für diese Menschen ein riesiger Fortschritt."
"Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss", freut sich auch Familienministerin Lisa Paus (54, Grüne).
Und Justizminister Marco Buschmann (46, FDP) ergänzt: "Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet." Das Selbstbestimmungsgesetz sei der Ausdruck einer Politik, bei der Grundrechte an erster Stelle stehen.
Selbstbestimmungsgesetz: Doppelnamen für beide Ehepartner!
Wie üblich muss das Gesetz nun noch durch den Bundestag.
Lehmann hält es für machbar, dass dies noch in diesem Jahr geschehen könnte. Danach sollte es nach seiner Meinung schnell mit der Umsetzung gehen, denn: "Die Betroffenen haben lange genug gewartet."
Interessant: Am Mittwoch wurde bekannt, dass Paare und Kinder mehr Freiheit bei der Wahl ihres Nachnamens bekommen sollen.
So sollen beispielsweise künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen haben dürfen - genauso wie Kinder bei Geburt.
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