Lockerung der Schuldenbremse? Bayerns Freie Wähler lehnen Vorhaben ab
Von Marco Hadem, Christoph Trost
München/Berlin - Nach dem Bundestag muss der Bundesrat der geplanten Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse zustimmen. Die Freien Wähler gehen entsprechend auf Distanz - das allerletzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Freien Wähler in Bayern wollen die von Union und SPD geplante Lockerung der Schuldenbremse im Bundesrat bislang jedenfalls nicht mittragen.
"So, wie derzeit dieses Papier der schwarz-roten künftigen Koalition vorliegt, können wir nicht zustimmen, weil wir damit mehr Gefahr als Chance für die Stabilität unseres Landes sehen", sagte FW-Parteichef Hubert Aiwanger (54) direkt nach einer Sondersitzung der Landtagsfraktion in München.
Auf Nachfrage erklärte er aber auch, dass das letzte Wort noch nicht gefallen sei, da in Berlin noch an dem Entwurf von Union und SPD gearbeitet werde.
Zwar wollten auch die Freien Wähler, dass die Wirtschaft wieder leistungsfähiger werde, "aber wir sagen ganz klar vorneweg, die Schuldenbremse muss beibehalten werden", betonte Aiwanger.
Sie sei der Garant dafür, dass Reformdruck in Deutschland weiter aufrechterhalten werde, "dass wir wirklich an die Probleme rangehen, die Deutschland zu teuer machen, die Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit rauben".
Florian Streibl verweist auf Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern

Auch Landtagsfraktionschef Florian Streibl (61) betonte die Ablehnung gegenüber der schwarz-roten Pläne: "In unserem Koalitionsvortrag steht es auch eindeutig drin, dass wir als Koalition für die Schuldenbremse eintreten, weil wir stabile Finanzen haben wollen und weil die Schuldenbremse der Garant ist für die Euro-Stabilität im Land."
Deswegen dürfe es keine Aufweichungen oder Lockerungen geben, auch wenn sich Deutschland, Europa und die Welt in einer besonderen Lage befänden. Er selbst setze nun auf Gespräche mit der CSU bezüglich des weiteren Vorgehens.
Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern im Bundesrat bei der geplanten Änderung des Grundgesetzes enthalten.
Jede Grundgesetzänderung braucht auch in der Länderkammer stets eine Zweidrittelmehrheit - das entspricht somit insgesamt 46 expliziten Ja-Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, davon entfallen 6 Stimmen auf Bayern.
Titelfoto: Armin Weigel/dpa