Langes Zerren hat ein Ende: Bundeshaushalt für 2024 steht
Berlin - Nach wochenlangem politischen Ringen und harten Sparbeschlüssen steht der Bundeshaushalt für das laufende Jahr. Der Haushaltsausschuss des Bundestags beschloss am Donnerstagabend einen Etat mit Ausgaben von rund 476,8 Milliarden Euro und neuen Krediten in Höhe von rund 39 Milliarden. Die Schuldenbremse soll damit nach jahrelangen Ausnahmen wieder voll greifen - jedenfalls vorerst.
Bundestag und Bundesrat sollen Anfang Februar endgültig über den Haushalt 2024 entscheiden.
Die sogenannte Bereinigungssitzung des mächtigen Haushaltsausschusses gilt jedoch schon als entscheidende Etappe auf dem Weg zur Verabschiedung im Parlament. Die wichtigsten Fragen sind nun geklärt.
"Als Koalitions-Fraktionen stellen wir trotz unterschiedlicher Blickwinkel, vor dem Hintergrund multipler Krisen und trotz einer schwierigen Ausgangssituation dieser parlamentarischen Beratungen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil einen ausgewogenen Haushalt auf", erklärten die Haushälter Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) nach der Sitzung.
Klare Schwerpunkte lägen auf sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlichen Anreizen auch in der Steuerpolitik, Investitionen in Klimaschutz, einer Stärkung der Demokratie und internationalem Zusammenhalt. Gleichzeitig würden Subventionen abgebaut.
Kürzungen für Landwirte nicht angetastet
Wegen der geplanten schrittweisen Abschaffung von Steuerentlastungen beim Agrardiesel gehen bundesweit seit Wochen Landwirte auf die Straßen. Trotz der Proteste rückte die Ampel-Koalition von diesen Plänen auch im Haushaltsausschuss nicht ab.
"Die Ampel-Koalition steht zu diesem Kompromiss", sagte Grünen-Haushälter Kindler.
Bauernpräsident Joachim Rukwied drohte vor der Sitzung mit neuen weitreichenden Protesten ab Montag, sollten die geplanten Subventionskürzungen nicht zurückgenommen werden. Die bisherigen Proteste seien das "Vorbeben" gewesen, warnte er.
Mit der Bereinigungssitzung fand die Hängepartie um den Haushalt am Donnerstag ihren vorläufigen Höhepunkt.
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil hatte der Haushaltsausschuss im November entschieden, den Etat 2024 zunächst nicht abschließend zu beraten. Das wurde nun nachgeholt.
In der mehr als neunstündigen Sitzung beschlossen die Haushälter noch einige Änderungen am Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (45, FDP).
Unter anderem wird es einen zuvor geplanten Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro 2024 nun nicht geben.
Grund sei ein besserer Jahresabschluss im Bundesetat 2023, der finanziellen Spielraum schafft, sagten Ampel-Politiker.
"Die Ampel scheint eingesehen zu haben, dass die Sozialversicherungen kein Selbstbedienungsladen sind", kommentierte der Chefhaushälter der Union, Christian Haase.
Außerdem soll die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet werden.
Vorgesehen ist, dass Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen dürfen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern.
Um die Bauwirtschaft anzukurbeln, will die Koalition in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in den klimafreundlichen Neubau investieren.
Aussetzung der Schuldenbremse vorerst vom Tisch
Aus den Überschüssen des Etats 2023 sollen auch Hilfen über 2,7 Milliarden für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal finanziert werden.
Zunächst hatte sich die Koalition die Option offengehalten, für diese Gelder erneut eine Notlage zu erklären und die Schuldenbremse auszusetzen. Das sei nun nicht nötig, hieß es.
Doch ganz sicher ist noch nicht, dass die Schuldenbremse nach mehreren Jahren mit Ausnahmen 2024 wieder eingehalten wird.
SPD, Grüne und FDP haben vereinbart: Sollte später im Jahr mehr Geld zur Unterstützung der Ukraine nötig werden - zum Beispiel, weil US-Hilfen ausfallen - könnte man doch zusätzliche Kredite genehmigen.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor.
Im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen kann sie aber ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa