Dürfen Hunde eigentlich neben dem Fahrrad laufen?

Deutschland - In Österreich dürfen Hunde nicht an der Leine neben einem Fahrrad her laufen. Doch wie ist die rechtliche Lage in Deutschland? Immerhin gehen viele Hundehalter so mit ihren Tieren spazieren...

Ein Hund fährt in Cochem (Rheinland-Pfalz) in einem Fahrrad-Anhänger mit.
Ein Hund fährt in Cochem (Rheinland-Pfalz) in einem Fahrrad-Anhänger mit.  © dpa/Thomas Frey

Nicht selten kommt es vor, dass Autofahrer oder Spaziergänger Radfahrer sehen, die ihren Hund neben sich laufen lassen. Mal geschieht dies angeleint, mal ohne Leine.

In unserem Nachbarland Österreich müssen Fahrradfahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dafür bis zu 726 Euro Strafe zahlen. 

"Was wir Menschen als wohltuende Auslastung empfinden, kann für den Hund enormen Stress bedeuten und im schlimmsten Fall sogar zu lebensbedrohlichen Situationen führen, in denen nicht nur das Tier selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden", warnt aktuell Eva Persy, Leiterin der Tierschutz-Ombudsstelle Wien der österreichischen Tageszeitung "Heute".

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Unrecht hat die Expertin damit nicht. Immer wieder geschehen zum Teil schlimme Unfälle mit einem Haustier neben dem Fahrrad.

Hund neben Fahrrad ist in Deutschland kein Problem

Ein Hund läuft neben einem Radfahrer in Geslau (Mittelfranken).
Ein Hund läuft neben einem Radfahrer in Geslau (Mittelfranken).  © 123RF/Veronika Dvořáková

Die deutsche StVO sieht Vierbeiner neben fahrenden Fahrrädern jedoch nicht als ein Problem an. Strafen gibt es deshalb nicht zu befürchten.

Der Paragraf 28 in der StVO regelt nur, dass Hunde nicht neben Autos oder Motorrädern laufen dürfen. So lange ein Radfahrer ausreichend einwirken und eine Gefahr für den Verkehr vermeiden kann, sind Tiere neben ihm erlaubt.

Doch es gibt Ausnahmen: Kurzbeinige Rassen, sowie große, schwere Hunde oder auch kranke Haustiere dürfen nicht neben Fahrrädern laufen. Ebenso jene, wo es die Rasse nicht zulässt, weil die Tiere keine sportliche Veranlagung haben.

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Im Gemeinden mit Leinenzwang muss diese zudem beachtet werden.

Auch sollten die Vierbeiner darauf trainiert werden, um kein Risiko im Straßenverkehr zu sein. Damit Radfahrer nicht zu abgelenkt oder eingeschränkt beim Fahren sind, empfiehlt sich eine spezielle Leinenhalterung.

Wichtig: Die Leine sollte nicht am Hals des sportlichen Vierbeiners befestigt werden, sondern an einem Geschirr, das fest genug am Körper sitzt. So wird das Tier nicht stranguliert und hat dennoch genug Halt.

Wer im Dunkeln mit dem Hund spazieren fährt, sollte an eine Beleuchtung oder starke Reflektoren auch bei dem Vierbeiner denken und nicht nur derartiges an dem Fahrrad anbringen. Vor allem für Autofahrer ist Licht am Hund sehr hilfreich und verhindert Zusammenstöße.

Titelfoto: 123RF/Veronika Dvořáková

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