Neuer Bußgeld-Wahnsinn: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg!

Deutschland - In der kommenden Woche wird die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert - und zwar drastisch! Schon ab eher geringeren Geschwindigkeitsverstößen kann der Führerschein entzogen werden.

Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h verdoppeln sich, ab 21 km/h zu viel innerorts sind die Fleppen weg.
Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h verdoppeln sich, ab 21 km/h zu viel innerorts sind die Fleppen weg.  © David-Wolfgang Ebener/dpa

Der Gesetzgeber wolle den Straßenverkehr sicherer gestalten, heißt es auf der offiziellen Bußgeldkatalog-Seite. Ab dem 28. April, also kommendem Dienstag, werden Verstöße gegen die StVO deutlich härter bestraft.

Neu ist unter anderem, dass innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h Überschreitung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Verstöße bis 20 km/h kosten dann doppelt so viel wie bisher. 

Auch in Sachen fehlende Rettungsgasse erwartet Sünder eine höhere Strafe. 200 Euro Bußgeld sind fällig, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. 

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Unbefugte Fahrer, die in einer Rettungsgasse Einsatzfahrzeugen folgen, drohen mindestens 240 Euro Strafe, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Weiterhin hat der Gesetzgeber den "ausreichenden Sicherheitsabstand" beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern neu auf 1,50 Meter (innerorts) und 2 Meter (außerorts) festgesetzt. 

Radfahrer sollen besser geschützt werden

Innerorts droht ab 21 km/h zu viel Fahrverbot.
Innerorts droht ab 21 km/h zu viel Fahrverbot.  © Screenshot/bussgeldkatalog.org

Die Novelle sieht zudem deutliche Verbesserungen für Radfahrer vor. Sie sollen vermehrt eigene Verkehrszeichen erhalten, um an einer roten Ampel zum Beispiel durch einen grünen Pfeil rechts abbiegen zu dürfen, was Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist.

Werden Fahrradstreifen von Kraftfahrzeugen zugeparkt beziehungsweise versperrt, drohen ab Dienstag mindestens 55 Euro Strafe.

Auch die schweren Abbiegeunfälle, an denen vor allem Lastwagen beteiligt waren, sollen eingedämmt werden. Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.

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Schon ab 26 km/h Überschreitung kann der Führerschein weg sein.
Schon ab 26 km/h Überschreitung kann der Führerschein weg sein.  © Screenshot/bussgeldkatalog.org

Für Parken auf Behindertenplätzen, in Feuerwehrzufahrten, in zweiter Reihe oder an unübersichtlichen Stellen drohen teilweise bis zu doppelt so hohe Bußgeld wie bisher. 

Titelfoto: David-Wolfgang Ebener/dpa

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