Solarpflicht für Neubauten: Grüne in Sachsen-Anhalt sprechen sich für neues Gesetz aus
Magdeburg - Den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und nachhaltiger Gebäude bauen - aus Sicht der Grünen passt das gut zusammen. Was sagt die Landesregierung zu einer verbindlichen Solarstrategie?
Die Grünen-Fraktion drängt auf eine verbindliche Solarstrategie für Gebäude in Sachsen-Anhalt. In den nächsten Jahren soll die Installation der Anlagen bei Neubauten zur Pflicht werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vor, der im Herbst im Parlament beraten werden soll.
"Wir sind da total hintendran", sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann (56) der Deutschen Presse-Agentur. In vielen anderen Bundesländern gebe es schon konkrete Vorgaben.
"Wir wollen, dass hier was passiert." Auf jedem Supermarkt und jedem größeren Parkplatz solle es künftig Solaranlagen geben, so Lüddemann.
Konkret sieht der Vorschlag vor, die Installation beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2027 verbindlich zu regeln, bei Wohngebäuden soll dies ab 2028 gelten.
Änderungen auch bei Erneuerung von Dachflächen
Die Regelung soll zudem ab 2029 auch bei der Erneuerung von Dachflächen sowie beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 30 Stellplätzen greifen.
Es gebe bereits einen Austausch mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft. "Ziel ist es, landesrechtliche Regelungen zu verschlanken und Bürokratie abzubauen", sagte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (60, FDP).
Für die Nutzung von Photovoltaik bei privaten Neubauten und auf Bestandsgebäuden setze man auf Anreize, nicht auf Zwang, erklärte das Umweltministerium auf Anfrage.
"Eine Solarpflicht gibt es nicht und ist auch nicht geplant", hieß es auch hier. Die aktuellen Ausbauzahlen geben laut Ministerium dazu keinen Anlass.
Begrünung von Dachflächen vorantreiben
Aus Sicht der oppositionellen Grünen bringt eine auf Freiwilligkeit basierende Lösung den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht genug voran.
Außerdem möchte die Fraktion mit ihrem Gesetzesentwurf die Begrünung von geeigneten Dächern vorantreiben, den Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen verbessern und die Errichtung von Kleinstwindanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern auf privaten Grundstücken ermöglichen.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa