Eilantrag zugestimmt: Gericht untersagt Abschiebung von Salafisten-Prediger
Köln/Bonn - Rund drei Wochen saß der als von Sicherheitsbehörden als radikaler Islamist eingestufte Prediger Leonis Hamza (32, alias Abdul Alim Hamza) aus Bonn in Abschiebehaft. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass er jedoch zumindest vorerst nicht abgeschoben werden darf.
Das berichtet unter anderem der WDR und beruft sich auf ein Statement des Verwaltungsgerichts. Demnach habe die Stadt Bonn keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Hamza hatte, nachdem er am 10. September in Abschiebehaft genommen worden war, einen Eilantrag auf Aussetzen seiner Abschiebehaft gestellt und Recht bekommen. Alleine Propaganda für Salafismus, also die radikale Strömung des Islam zu verbreiten, reiche nicht aus, um abgeschoben zu werden, so das Gericht in seiner Begründung.
Hamza gilt als einer der in Deutschland populärsten Prediger der Islamisten-Szene. Auf Instagram inszeniert sich der gebürtige Kosovare als gläubiger Muslim. Auf Instagram folgen dem 32-Jährigen rund 28.000 Menschen.
Dort und auf der Video-Plattform YouTube zeigte er sich unter anderem auch mit Größen aus der Clankriminalität, darunter dem Anführer des Berliner Abou-Chaker-Clans.
Für die Bemühungen der Sicherheitsbehörden, radikale Islamisten konsequenter abzuschieben ist die Entscheidung des Gerichts ein Rückschlag. Auch führende NRW-Politiker, darunter Ministerpräsident Hendrik Wüst (49, CDU) und Innenminister Herbert Reul (72, CDU), hatten die lange vorbereitete Festnahme Hamzas und die geplante Abschiebung begrüßt.
Gericht stoppt geplante Abschiebung: Beschwerde noch möglich!
Gegen die gestoppte Abschiebung kann die Stadt nun innerhalb von zwei Wochen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Ohne weitere belastende Beweise vorzulegen, dürfte das jedoch schwierig werden.
Dazu kommt: Hamza ist verheiratet und hat drei minderjährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Damit könnte ihm nach EU-Recht ein Aufenthaltsrecht zustehen, erläuterte das Gericht.
Derweil wächst innerhalb der NRW-Landesregierung die Sorge vor einer zunehmenden Radikalisierung gewaltbereiter Islamisten im Internet. Davor hatte NRW-Innenminister Herbert Reul bereits Anfang September gewarnt.
Titelfoto: Screenshot: Instagram/alimhamza1