Für jugendliche Straftäter: Gefängniszellen in NRW sollen umgestaltet werden

Düsseldorf - Polizeizellen sollen auch für Kinder oder Jugendliche altersgerecht angepasst werden. Das sieht eine neue Verordnung von Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (72, CDU) vor, die diese Woche vom Kabinett abgesegnet worden ist.

Immer häufiger nimmt die Polizei in Nordrhein-Westfalen jugendliche Straftäter vorübergehend in Gewahrsam. Für sie sollen nun die Gefängniszellen angepasst werden. (Symbolbild)
Immer häufiger nimmt die Polizei in Nordrhein-Westfalen jugendliche Straftäter vorübergehend in Gewahrsam. Für sie sollen nun die Gefängniszellen angepasst werden. (Symbolbild)  © 123RF/bialasiewicz

Konkret geht es um junge Menschen, die zum Beispiel Anschläge planen - und daher vorübergehend in Gewahrsam genommen werden müssen.

Jüngst hatte es einen solchen Fall bei einem 15-Jährigen aus Wuppertal gegeben, der während der Trauerfeier für die Opfer des Terroranschlags von Solingen von der Polizei für einige Tage festgesetzt worden war. In solchen Fällen dürfen Kinder oder Jugendliche ausnahmsweise in Polizeizellen gesteckt werden - statt zum Beispiel in eine Einrichtung des Jugendamts.

Da es aus Sicht des Innenministeriums immer häufiger zu solch drastischen Maßnahmen kommt, passt man die Gewahrsamsvollzugsverordnung an.

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Im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es unter anderem: Kinder und Jugendliche sollten auch bei einem Aufenthalt von wenigen Stunden neben einer Matratze auch Tisch und Stuhl in der Zelle haben.

Zweitens müsse die Polizei die Erziehungsberechtigten sowie das Jugendamt unverzüglich unterrichten.

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NRW-Innenminister Herbert Reul (72, CDU) hat die neue Verordnung auf den Weg gebracht. (Archivbild)
NRW-Innenminister Herbert Reul (72, CDU) hat die neue Verordnung auf den Weg gebracht. (Archivbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Drittens muss die Polizei in Abstimmung mit den zu unterrichtenden Personen bzw. Stellen unverzüglich die für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen geeigneten Maßnahmen treffen."

Die Verordnung muss noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.

Titelfoto: 123RF/bialasiewicz

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