Justiz-Affäre hat Konsequenzen: Richter-Amt in NRW muss neu besetzt werden!
Düsseldorf/Münster - Die Affäre um die Besetzung eines der höchsten Richterämter Nordrhein-Westfalens geht zurück auf Start. Justizminister Benjamin Limbach (55, Grüne) zieht nach Kritik auch des Bundesverfassungsgerichts Konsequenzen - einen Rücktritt schloss er jedoch aus.
Das Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt am Oberverwaltungsgericht NRW wird wieder aufgerollt. Das Landeskabinett müsse nach nun erforderlichen neuen Beurteilungen für alle drei Bewerber eine neue Auswahlentscheidung treffen, kündigte Landesjustizminister Benjamin Limbach am Freitag in Düsseldorf an.
Kern des Problems: Die bisherige Favoritin im Auswahlverfahren, eine Duz-Bekanntschaft des Justizministers, hatte in ihrer Beurteilung Bestnoten von Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister (47, CDU) erhalten, obwohl diese damals lediglich zwei Monate ihre Vorgesetzte gewesen war.
Lesmeisters Amtsvorgänger Jürgen Mathies, der als Vorgesetzter immerhin gut zwei Jahre lang die Arbeitsleistung der Bewerberin als Abteilungsleiterin beobachten konnte, war nach eigener Aussage nicht dazu befragt worden. Das hatte ein Gutachter der Landtagsopposition als rechtswidrig kritisiert.
Die SPD-Opposition forderte, Limbach und Lesmeister zu entlassen. "Diese Landesregierung hat allem Anschein nach mit Trickserei versucht, eine ihr gewogene Kandidatin zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zu machen", warf Oppositionsführer Jochen Ott der schwarz-grünen Koalition vor.
"Ich möchte nicht drum herumreden: Es ist ein beachtlicher Fehler passiert bei der Beurteilung einer Bewerberin, der uns zeitlich zurückwirft", räumte Limbach ein. "Das ärgert mich." Allen Beteiligten müsse jetzt klar sein: "Der nächste Anlauf muss sitzen."
Opposition fordert Rücktritt von Limbach: Der lehnt ab und spricht von "reiner Erfindung"
Vorwürfe der politischen Einflussnahme wies der 55-Jährige jedoch entschieden zurück: "Eine Beurteilung auf Bestellung ist eine reine Erfindung der Opposition." Für die Auswahlentscheidung des Kabinetts hätten nur die rechtlich ausschlaggebenden Kriterien eine Rolle gespielt: "Leistung, Eignung, Befähigung."
Und hat er selbst infolge der Hängepartie an Rücktritt gedacht? "Nein, da sehe ich keinen Anlass", antwortete Limbach nachdrücklich. Er habe Spaß an seiner Arbeit und wolle sie gerne fortsetzen.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit noch, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber.
Titelfoto: David Young/dpa