Neuer Lockdown? Das wollen Bund und Länder heute beschließen!

Berlin - Am Donnerstag treffen erneut die Ministerpräsidenten der Länder und Noch-Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU) aufeinander, um in einer Krisenrunde neue Corona-Regeln zu beschließen. TAG24 liegt die offizielle Beschlussvorlage vor. Das steht darin:

2G soll nach den Wünschen der Länderchefs flächendeckend kommen.
2G soll nach den Wünschen der Länderchefs flächendeckend kommen.  © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Beteiligten bitten den Bundestag, die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" zu verlängern, damit die "wichtigen, im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Maßnahmen" beschlossen werden können.

In dem 19-Punkte-Papier ist so etwa die Rede von einer flächendeckenden 2G-Regelung. Diese soll bei Freizeiteinrichtungen, Kultur und Sport gelten, aber auch bei "übrigen Veranstaltungen in Innenräumen, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen".

Urlaub in Hotels oder Ferienwohnungen geht dann also nur noch für Geimpfte oder Genesene! Genauso der Stadionbesuch und Fein-Essen-Gehen.

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Wo die Hygieneregeln besonders schwer einzuhalten seien, also vor allem in Diskotheken, Clubs und Bars, soll zusätzlich zum Genesenen- oder Impfnachweis ein negatives Testergebnis (2G+) vorgelegt werden.

Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wie beispielsweise Kinder oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Doch es gibt noch weitere neue Regeln!

Das wird neu auf Arbeit und in der Schule

Mehr Lolli-Tests in Schulen und Homeoffice soll künftig gelten.
Mehr Lolli-Tests in Schulen und Homeoffice soll künftig gelten.  © Montage: dpa/Roland Weihrauch, dpa/Finn Winkler

Arbeitgeber soll das Auskunftsrecht auf den Impfstatus erlaubt werden. Gelten soll dann die 3G-Regel, wenn Angestellte physischen Kontakt zu anderen Mitarbeitern haben. Die Chefs sollen täglich den Genesenen-, Impf- oder Testnachweis kontrollieren und dokumentieren. Auch eine Homeoffice-Pflicht soll wieder eingeführt werden, wo es der Betriebsalltag zulässt.

3G soll künftig auch im Öffentlichen Nahverkehr, Regional- und Fernverkehrszügen gelten. Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 24 Stunden sein. Der Bund soll bei der Organisation und Finanzierung der Kontrollen helfen.

Kinder und Jugendliche sollen dem Arbeitspapier nach weiterhin in Schulen und Kitas gehen dürfen. Dafür sollen sie jedoch regelmäßig getestet werden, bestenfalls mittels Lolli-Pool-PCR-Testungen, heißt es in der Beschlussvorlage.

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Ganz neuer Vorstoß: Kids ab 12 Jahren und Angestellte der Schulen und Kitas sollen gezielt von den Ländern über (Booster-) Impfungen informiert werden.

Lockdowns wieder möglich!

Die Bundeswehr soll weiterhin in den Gesundheitsämtern helfen dürfen.
Die Bundeswehr soll weiterhin in den Gesundheitsämtern helfen dürfen.  © dpa/Stefan Sauer

In Alten- und Pflegeheimen wird geplant, dass bundeseinheitlich alle Besucher und Mitarbeiter einen tagesaktuellen Test vorweisen müssen. Wer in den Heimen arbeitet und geimpft ist, braucht nur drei Tests pro Woche vorzulegen. Auch Eigentests werden akzeptiert.

Die Bundesländer werden dazu angehalten "bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land" strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Im Klartext: Der Lockdown wird damit wieder in den Regionen mit hoher Inzidenz oder Bettenauslastung in den Kliniken möglich!

Aber es gibt auch positive Punkte in der Beschlussvorlage: Bürgertests sollen weiterhin kostenlos angeboten werden.

Bundeswehr und THW sollen ebenso weiterhin beim Testen, Impfen oder den Aufgaben der Gesundheitsämter helfen dürfen, wenn sie angefordert werden.

Zudem sollen "weitere Bevölkerungskreise" kostenlos FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und "weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie" vom Bund erhalten.

Finanzielle Hilfe erhalten von der Pandemie betroffene Unternehmen weiterhin in Form der "Überbrückungshilfe III Plus" und "weiterer Hilfen analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld". Diese werden bis zum 31. März 2022 verlängert.

Das Ganze ist jedoch nur ein Entwurf. Was tatsächlich beschlossen wird, steht erst fest, wenn der Bundestag darüber befunden hat und im Nachgang die neuen Maßnahmen vorstellt.

Titelfoto: Montage: dpa/Karl-Josef Hildenbrand, dpa/Roland Weihrauch, dpa/Stefan Sauer, dpa/Finn Winkler

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