Krankschreibung per Telefon wieder möglich: Kommt Regelung dauerhaft?
Berlin - Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen.
Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.
Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben.
Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen.
Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.
Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung dauerhaft verankert.
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