Ende der Maskenpflicht: Weitere Corona-Regeln laufen vorzeitig aus!

Berlin - Zum 1. März sollen fast alle Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Darauf einigten sich Bund und Länder am heutigen Dienstag. Lediglich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei Arztbesuchen sollen noch Einschränkungen gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD)  © Kay Nietfeld/dpa

Fast alle Corona-Einschränkungen sollen zum 1. März bundesweit wegfallen. Die bisherige Regelung, wonach die Bundesländer unabhängig voneinander Corona-Schutzmaßnahmen festlegen konnten, entfällt.

Konkret bedeutet das: Die Maskenpflicht ist Geschichte, nur noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske noch verpflichtend.

Die Testpflicht gilt nur noch beim Besuch im Krankenhaus und für Angestellte im Gesundheitswesen.

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Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass das Virus im Alltag beherrschbar sei. "Daraus ziehen wir Konsequenzen", sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin.

Gleichzeitig betonte der Minister, dass die Pandemie zwar noch nicht vorbei sei, aber ihren Schrecken verloren habe.

"Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein", so Lauterbach.

Corona-Regeln in Deutschland: Welche Änderungen konkret beschlossen wurde

Die Maskenpflicht ist so gut wie gefallen. Ab 1. März müssen nur noch im Gesundheitsbereich Masken getragen werden.
Die Maskenpflicht ist so gut wie gefallen. Ab 1. März müssen nur noch im Gesundheitsbereich Masken getragen werden.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn entfällt - Im Fernverkehr wurde das Tragen von Corona-Masken bereits zum 2. Februar ausgesetzt.

Ebenso kann auf eine Maske bei allen Freizeitveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet verzichtet werden: Restaurantbesuche, Stadion, Kino oder Museum sind nun überall maskenlos möglich.

Schüler, Auszubildende und Studenten können ihre Masken zu Hause lassen: Ab 1. März entfällt die Maskenpflicht in Bildungseinrichtungen, sofern nicht sowieso schon ausgesetzt.

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In Massenunterkünften, wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenheimen, Flüchtlingsunterkünften oder Heimen der Jugendhilfe entfällt die Testpflicht.

Darüber hinaus werden mögliche "Regelungen der Stufe 2" ad acta gelegt. Das sind weitergehende Einschränkungen, die von einzelnen Bundesländern bei "einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" angeordnet werden können.

Diese Einschränkungen sind auch nach 1. März gültig

Beim Arztbesuch gilt weiterhin Maskenpflicht, die Testpflicht entfällt allerdings. Ärzte und Arzthelfer müssen sich allerdings weiterhin testen lassen.
Beim Arztbesuch gilt weiterhin Maskenpflicht, die Testpflicht entfällt allerdings. Ärzte und Arzthelfer müssen sich allerdings weiterhin testen lassen.  © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Die Testnachweispflicht gilt weiterhin - ohne Corona-Test kein Zutritt. Die Regelung gilt sowohl für Besucher als auch für Personal.

Auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei vergleichbaren Dienstleistern müssen weiterhin Maske tragen und sich regelmäßig testen lassen.

Beim Arztbesuch gilt Maskenpflicht, aber keine Testpflicht. Patienten, Besucher und Begleitpersonen müssen FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen sich zusätzlich testen lassen.

Diese Regelung gilt auch in Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die neue Richtlinie wurde von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Ländern beschlossen und tritt zum 1. März in Kraft.

Erstmeldung um 14.47 Uhr, aktualisiert um 16.57 Uhr.

Titelfoto: Montage: Kay Nietfeld/dpa, Frank Rumpenhorst/dpa

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