Einfache Organspende: Kann diese Änderung Leben retten?

München - Tausende kranke Menschen warten dringend auf ein Spenderorgan - viel zu oft vergeblich. Potenziellen Spendern und ihren Angehörigen könnte es der Gesetzgeber leichter machen.

Derzeit können Organe nur entnommen werden, wenn ein Organspendeausweis vorliegt, oder die Angehörigen zustimmen.
Derzeit können Organe nur entnommen werden, wenn ein Organspendeausweis vorliegt, oder die Angehörigen zustimmen.  © Michael Kappeler/dpa

Mit einer Änderung des Organspende-Gesetzes will die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag mehr Menschen das Leben retten.

"Aktuell warten in Deutschland rund 8400 Menschen auf ein Spenderorgan, in Bayern sind es um die 1200", teilte sie am Sonntag mit.

Leider gibt es aber zu wenig Spenderorgane: "Der Tod auf der Warteliste ist deshalb traurige Realität", sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek (59).

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In Deutschland ist eine Organspende eines Toten nur dann möglich, wenn er zu Lebzeiten etwa mit einem Organspendeausweis eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zustimmen.

Die CSU-Fraktion will nun mit einer Bundesratsinitiative Bayerns erreichen, dass Ärzte Toten per Gesetz Spenderorgane entnehmen dürfen - es sei denn, die Angehörigen widersprechen.

"In unserem Land sterben Menschen, die nicht sterben müssten. Deshalb müssen wir einfach den nächsten Schritt gehen von der Erweiterten Zustimmungslösung zur Erweiterten Widerspruchslösung", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Bernhard Seidenath (55).

Titelfoto: Michael Kappeler/dpa

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