Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - Die Zahl der Rückführungsflüge mit Minderjährigen an Bord hat in Nordrhein-Westfalen seit 2020 stark zugenommen.
Bis Ende November 2024 weist eine aktuelle Statistik des NRW-Fluchtministeriums seitdem einen stetigen Anstieg um insgesamt 73 Prozent auf 726 Flüge aus. Eine höhere Zahl hatte es demnach zuletzt 2019 mit 917 Rückführungsflügen mit Minderjährigen gegeben.
Die Statistik differenziere nicht nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen und enthalte sowohl Flugabschiebungen in die jeweiligen Herkunftsländer als auch Überstellungen in das eigentlich für das Asylverfahren zuständige Erstankunftsland innerhalb der EU, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage der SPD-Opposition.
"Der Landesregierung ist die Belastung, die mit einer Rückführung gerade für Kinder einhergeht, überaus bewusst", heißt es dort. Daher prüfe sie derzeit "Ansätze, um die Kindeswohlinteressen in diesen herausfordernden Situationen noch weiter zu verbessern".
Ein Erlass sehe vor, dass Rückführungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich nicht zwischen 21 und 6 Uhr zu beginnen seien. "Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind die Gründe aktenkundig zu machen", erläuterte das Ministerium.
Ein wesentlicher Grund sei, dass durch Zielstaaten vorgegebene Landeslots einzuhalten seien, auf die das Land NRW keinen Einfluss habe.
Kindeswohl steht bei Rückführungsmaßnahmen im Vordergrund
Prinzipiell gebe der Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vor, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ihr Wohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sei.
"Derzeit wird der Bedarf einer Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht gesehen", antwortete das NRW-Fluchtministerium der SPD.