Nach monatelangem Streit: Bund und Länder bei Flüchtlingskosten einig
Berlin - Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt.
Bund und Länder einigten sich auf eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten.
Vom kommenden Jahr an zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro und nicht mehr eine jährliche Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro.
Scholz sprach vom "Übergang zu einem atmenden System" und erläuterte: "Mit steigenden Zahlen gibt's mehr Geld, mit sinkenden Zahlen gibt's weniger."
Die Länder verlangen vom Bund schon seit Längerem eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Flüchtlingskosten - auch unter Verweis darauf, dass sie selbst keinen Einfluss darauf haben, wie viele Menschen nach Deutschland kommen.
Bis September schon deutlich mehr Asyl-Erstanträge als im Vorjahr
Bund und Länder hielten fest, dass derzeit zu viele Menschen nach Deutschland flüchteten.
"Klare und zielgerichtete Maßnahmen gegen unkontrollierte Zuwanderung" seien daher nötig. So will die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Asylverfahren sollen schneller abgewickelt werden als bisher, dafür setzen sich Bund und Länder neue Zielmarken. Insbesondere bei Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent soll das Asylverfahren in drei Monaten abgeschlossen sein. An den Kontrollen, die Deutschland derzeit an den Grenzen zur Schweiz, Tschechien, Polen und Österreich durchführt, will man festhalten. Asylbewerber in Deutschland sollen mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen.
Wie lange Asylbewerber bisher Anspruch auf ein Dach über dem Kopf haben
Wenn sich Verfahren hinziehen, sollen künftig nicht nur 18, sondern 36 Monate lang nur Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden.
Aktuell haben Asylbewerber eineinhalb Jahre lang Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen. Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe. Dieser Schritt soll künftig später erfolgen, was im Effekt eine Kürzung der staatlichen Leistungen bedeutet.
Doch Länder und Kommunen dringen seit geraumer Zeit auf ein künftiges sogenanntes atmendes System, bei dem sich die Zahlungen dauerhaft an der tatsächlichen Zahl der Geflüchteten orientieren.
Zuletzt aktualisiert: 8.40 Uhr
Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa