Landkreise kürzen Leistungen: Teil der Asylbewerber verweigert Arbeit
Magdeburg - Inwieweit sollten Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet werden? Darüber diskutiert am Freitag der Landtag von Sachsen-Anhalt. Einige Landkreise haben bereits Erfahrungen gesammelt.
Mehrere Landkreise haben Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt Leistungen gekürzt, nachdem diese die Arbeitsaufnahme verweigert haben. Das bestätigten der Burgenlandkreis, der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Landkreis Stendal auf Anfrage der dpa.
Im Burgenlandkreis sollen die Asylbewerber bei der Grünpflege von öffentlichen Plätzen und Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum sowie auf Friedhöfen unterstützen. Es geht etwa um die Beseitigung von Unkraut und Pflege von Wegen und Hecken.
Aktuell seien 28 Teilnehmer aktiv, sagte eine Sprecherin des Landkreises. "32 Personen haben die Tätigkeitsaufnahme verweigert."
Die Verweigerung werde sanktioniert und die Leistungen würden gekürzt, hieß es. "Es geht dabei auch darum, Struktur in den Alltag der Asylbewerber zu bringen", sagte die Geschäftsführerin des Landkreistags Sachsen-Anhalt, Ariane Berger (46), der Deutschen Presse-Agentur.
Der Fokus dürfe nicht allein auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegen. Es seien pragmatische Ansätze nötig, um Geflüchtete schneller in Arbeit zu bringen.
Mehr als 200 Euro weniger für alleinstehende Erwachsene
Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Asylbewerber in den vergangenen Monaten bei der Räumung der während des Helme-Hochwassers verbauten Sandsäcke geholfen.
64 Personen wurden zur Hilfe verpflichtet. 39 Personen sind der Aufforderung nachgekommen, 25 Personen hätten die Teilnahme verweigert, teilte der Landkreis mit.
Davon hätten 9 Personen einen triftigen Grund angegeben, sodass es keine Leistungskürzung gab. "Den verbleibenden 16 Personen wurden die Leistungen gekürzt."
Bei alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies den Angaben zufolge eine Reduzierung der Leistung von 460 auf 228 Euro. Die Leistungskürzung erfolgt für 3 Monate.
Im Landkreis Stendal geht es um Tätigkeiten wie Unterhaltungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten in Gemeinschaftsunterkünften mit einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Pro Quartal hätten 5 bis 6 Geflüchtete daran teilgenommen, hieß es.
Es gebe auch Leistungskürzungen, die Zahl der Verweigerer werde aber statistisch nicht erfasst.
Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa