Asylbewerber sollen für 80 Cent pro Stunde arbeiten, sonst drohen Geldkürzungen

Erfurt - Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Man nutze eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher am Dienstag sagte.

Erst Ende Januar 2024 war Christian Herrgott (39, CDU) zum neuen Landrat gewählt worden.
Erst Ende Januar 2024 war Christian Herrgott (39, CDU) zum neuen Landrat gewählt worden.  © Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Die Geflüchteten sollen vier Stunden pro Tag für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Der neue Landrat Christian Herrgott (39, CDU) hatte in der ZDF-Talk-Sendung von Markus Lanz vergangene Woche über die Arbeitsverpflichtung gesprochen und als Beispiele etwa Grünschnittarbeiten genannt.

Mehrere Medien berichteten über die Pläne. Herrgott war Ende Januar zum neuen Landrat im Saale-Orla-Kreis gewählt worden, er hatte sich in der Stichwahl gegen seinen Kontrahenten Uwe Thrum (49) von der AfD durchgesetzt.

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Nach Angaben des Kreissprechers soll die Arbeit zunächst an Geflüchtete verteilt werden, die freiwillig dazu bereit sind. Arbeit gebe es unter anderem in den Unterkünften selbst - etwa Reinigung, Hilfsarbeiten bei Reparaturen oder Pflegearbeiten im Außenbereich.

Auch Kommunen und Vereine seien kontaktiert und ermutigt worden, "Arbeitsgelegenheiten zu schaffen oder anzufragen", sagte der Sprecher. Wichtig sei, dass diese Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsplätze gefährdeten.

Arbeit soll auch sprachliche Kompetenz der Flüchtlinge fördern

Die vier Stunden Arbeit pro Tag sollen die Asylbewerber auch für die Integration in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten.
Die vier Stunden Arbeit pro Tag sollen die Asylbewerber auch für die Integration in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten.  © Julian Stratenschulte/dpa

Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragraf fünf: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."

"Die Geflüchteten sollen selbst davon profitieren, dass sie eine sinnstiftende Tätigkeit haben, die ihnen den Alltag strukturiert", sagte der Kreissprecher.

Zudem könne die Arbeit sprachliche Kompetenzen fördern.

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Möglicherweise bereite sie das auch für den regulären Arbeitsmarkt vor. Die Maßnahmen sollen aber auch zu mehr Akzeptanz in der Gesellschaft führen.

"Es ist mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, das kann man nicht leugnen. Allerdings denken wir, dass es sich zu einem gewissen Grad gut handeln lässt", sagte der Sprecher.

Titelfoto: Bildmontage: Julian Stratenschulte/dpa, Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

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