Von Dörthe Hein
Volkstedt/Magdeburg - Rückführungen scheitern oft, weil die Menschen nicht angetroffen werden. Eine Spezialeinrichtung soll helfen, braucht aber noch Zeit.
Sachsen-Anhalts Abschiebesicherungseinrichtung (ASE) wird nach Einschätzung des Innenministeriums nicht vor dem zweiten Quartal 2027 starten.
Bis Ende 2026 soll das Gebäude gebaut sein, danach folge die IT-Ausstattung der Einrichtung bis Anfang/Mitte des zweiten Quartals 2027, so ein Ministeriumssprecher.
"Danach soll die Belegung beginnen." Die ASE mit 30 Plätzen entsteht neben dem Gefängnis Volkstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) nahe der Landesgrenze zu Thüringen.
Eine Person kann unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen in Abschiebehaft genommen werden, wenn sie ausreisepflichtig ist und beispielsweise die Gefahr besteht, dass sie untertaucht oder sich der Abschiebung widersetzt.
Im vergangenen Jahr wurden aus Sachsen-Anhalt heraus 654 Menschen abgeschoben, das waren 22 Prozent mehr als im Jahr davor. Allerdings scheiterten allein bis Ende August 886 Rückführungen - häufig, weil die Menschen nicht angetroffen werden.
Der Nichtvollzug kann mehrmals die gleiche Person betreffen. Es seien auch abgesagte Rückführungen in der Statistik enthalten, so das Innenministerium.
Wird es ausreichend Personal geben?
Für die neue Einrichtung in Volkstedt geht Innenministerium von notwendigen 35 Bediensteten im Schichtdienst aus.
"Vom Landesverwaltungsamt wurde eine entsprechende Dauerausschreibung initiiert. Es besteht weiterhin ein hoher Einstellungsbedarf."
Die für den künftigen Einsatz in der ASE vorgesehenen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten werden vom Justizvollzug Sachsen-Anhalt mit ausgebildet. Bislang konnten laut Innenministerium sieben Anwärter gewonnen werden.
"Da die ASE noch nicht in Betrieb ist, werden gemäß der Vereinbarung die fertig ausgebildeten Probebeamten zunächst vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an Einrichtungen des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt versetzt; sie sind quasi 'ausgeliehen'", so das Innenministerium weiter.