Doppelnamen für beide Ehepartner: Justizminister arbeitet an neuem Namensrecht!

Berlin - Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) künftig mehr Entscheidungsspielraum haben.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will sich mit einem neuen Namensrecht dafür einsetzen, dass künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen annehmen dürfen. (Archivbild)
Bundesjustizminister Marco Buschmann will sich mit einem neuen Namensrecht dafür einsetzen, dass künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen annehmen dürfen. (Archivbild)  © Wolfgang Kumm/dpa

"Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.

Bisher ist das nicht erlaubt. Zwar kann ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass Herr Schmitz und Frau Müller nach der Eheschließung beide Müller-Schmitz heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang nicht möglich.

Buschmann will dafür bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorlegen. Zwar hat sich die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch weitere Änderungen, die das familiäre Zusammenleben betreffen, vorgenommen. Diese sollen aber laut Buschmann später kommen.

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"Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als Erstes ins Gesetzblatt bringen wollen", sagte er. Die Vorarbeiten dafür seien weit vorangeschritten, "die wichtigsten Fragen sind geklärt".

In Kürze wolle er einen Gesetzentwurf vorlegen.

Interessen der Scheidungskinder berücksichtigen

Wenn sich Ehepartner scheiden und wieder ihren elterlichen Namen annehmen, sollen künftig auch die Kinder entscheiden dürfen, ob sie ihren Namen ändern wollen. (Symbolbild)
Wenn sich Ehepartner scheiden und wieder ihren elterlichen Namen annehmen, sollen künftig auch die Kinder entscheiden dürfen, ob sie ihren Namen ändern wollen. (Symbolbild)  © Christin Klose/dpa-tmn

Dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann zudem im Hinblick auf Scheidungskinder. "Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt", sagt der Justizminister.

In so einer Situation könne auch das Kind ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern - "das geltende Recht ist auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt", findet Buschmann und verspricht: "Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen."

Die FDP-Fraktion hatte schon in der zurückliegenden Legislaturperiode - damals noch in der Opposition - einen Entwurf für eine Liberalisierung des Namensrechts vorgelegt, der bei Sachverständigen auf breite Unterstützung stieß. Umgesetzt wurde der Plan damals nicht.

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Das aktuelle Vorhaben aus dem Justizministerium muss innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden, vor allem mit dem Innenministerium.

Auftakt zur Modernisierung oder Scheitern an Kritik?

Bis zur Unterzeichnung eines neuen Gesetzes zum neuen Namensrecht ist es noch ein weiter Weg. (Symbolbild)
Bis zur Unterzeichnung eines neuen Gesetzes zum neuen Namensrecht ist es noch ein weiter Weg. (Symbolbild)  © Heiko Wolfraum/dpa

"Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden", sagt Buschmann. Das deutsche Familienrecht hinke dem teilweise hinterher.

Deshalb habe sich die Ampel-Regierung ambitionierte Reformen vorgenommen: im Namensrecht, im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht. "Zügig aber sorgsam setzen wir diese Projekte Schritt für Schritt um", kündigt der Bundesjustizminister an.

Bei mehreren aktuellen Gesetzesvorhaben bekam Buschmann zuletzt Gegenwind - etwa von Umweltministerin Steffi Lemke (55, Grüne), mit der er eine Einigung zum Verbandsklagerecht anstrebt, und von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD), die seinen Vorschlag für eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung nicht überzeugend findet und Risiken bei der Verbrechensbekämpfung sieht.

Zu Detailfragen, etwa ob man Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich bilden darf, äußert sich der Justizminister nicht. Nur so viel verrät er: Um besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung zu tragen, sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Konkret geht es dabei um Suffixe, die dem Familiennamen von Frauen angefügt werden.

Geht die geplante Reform ohne größere Streitigkeiten durch, soll es weitergehen. Buschmann zumindest ist optimistisch. Er sagt: "Die Reform des Namensrechts wird der stimmige Auftakt sein für die umfassende Modernisierung des Familienrechts."

Titelfoto: Bildmontage: Wolfgang Kumm/dpa, Christin Klose/dpa-tmn

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