Doppelter Heizkostenzuschuss! Wer bekommt jetzt bald mehr Geld?

Berlin - Schon vor dem Krieg in der Ukraine waren die Energiepreise hoch, jetzt hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Die Regierung beeilt sich, Entlastungen auf den Weg zu bringen. Doch schon jetzt ist der Ampel klar: Das reicht noch nicht aus.

Wegen höheren Unkosten hat das Kabinett nun Entlastungen angestoßen. (Symbolbild)
Wegen höheren Unkosten hat das Kabinett nun Entlastungen angestoßen. (Symbolbild)  © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Bürger mit wenig Einkommen, aber auch alle Steuerzahler und Unternehmen, bekommen staatliche Hilfe wegen der dramatisch gestiegenen Energiekosten.

Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch mehrere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg, auf die sich SPD, Grüne und FDP bereits vor dem Ukraine-Krieg grundsätzlich geeinigt hatten.

Außerdem beschlossen die Ampelfraktionen, den geplanten Heizkostenzuschuss für Haushalte zu verdoppeln.

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Doch schon jetzt ist klar: Auch dabei soll es nicht bleiben. Denn seit dem Krieg sind die Kosten noch einmal in die Höhe geschossen - am deutlichsten sieht man das an der Tankstelle.

Seit Tagen bereits ringt die Koalition um weitere Hilfen vor allem für Autofahrer. Finanzminister Christian Lindner (43, FDP) hat einen direkten Zuschuss auf der Tankquittung ins Spiel gebracht, die Grünen ein Energiegeld.

Die oppositionelle Union fordert niedrigere Steuern auf Benzin und Diesel. Hier stand eine Einigung am Mittwoch noch aus. Die SPD drängt zudem auf Hilfen für Familien, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. "Wir werden noch diese Woche über weitere Entlastungsmöglichkeiten mit den Koalitionspartnern beraten", kündigte FDP-Fraktionschef Christian Dürr an.

Folgende Maßnahmen dagegen wurden angestoßen - sie müssen allerdings im Bundestag und teilweise auch im Bundesrat noch beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können:

Höhere Freibeträge in der Steuererklärung

Davon profitieren alle Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung einreichen: Die Werbekostenpauschale - offiziell Arbeitnehmerpauschbetrag - wird nach einem Beschluss des Kabinetts rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht.

Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro. Alle steuerlichen Maßnahmen zusammen kosteten den Staat laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) rund 4,5 Milliarden Euro.

Höherer Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte

Auch für höhere Heizkosten soll es einen Zuschuss geben. (Symbolbild)
Auch für höhere Heizkosten soll es einen Zuschuss geben. (Symbolbild)  © Fabian Sommer/dpa

Hier bessert die Ampel ihre bisherigen Pläne deutlich nach: Statt 135 Euro sollen allein lebende Wohngeldempfänger einen einmaligen Zuschuss von 270 Euro zu ihren Heizkosten bekommen.

Für Zwei-Personen-Haushalte soll es 350 Euro geben, für Studenten mit Bafög sowie Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.

Der Bundestag soll die Hilfen am Donnerstag bereits beschließen, damit das Geld ausgezahlt werden kann, wenn die Nebenkostenabrechnung ansteht.

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Nach früheren Angaben profitieren davon rund 2,1 Millionen Bürger, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen.

Sie sollen das Geld ohne Antrag direkt auf ihr Konto überwiesen bekommen. "Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden", sagte SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz (34).

"Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg."

Sofortzuschlag für Familien mit Kindern und kleinen Einkommen

Das Kabinett segnete auch Hilfen für ärmere Familien ab. Ab Juli sollen Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro mehr im Monat bekommen. Insgesamt wird der Zuschlag rund 2,9 Millionen Menschen zugutekommen - auch etwa 200.000 Kindern von Asylbewerbern.

Höhere Pendlerpauschale für Fernpendler

Aufgrund der steigenden Spritpreise will das Kabinett die geplante Erhöhung der Fernpendler-Pauschale vorziehen. (Symbolbild)
Aufgrund der steigenden Spritpreise will das Kabinett die geplante Erhöhung der Fernpendler-Pauschale vorziehen. (Symbolbild)  © David-Wolfgang Ebener/dpa

Das Kabinett beschloss, dass die eigentlich 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Kilometer - wegen der gestiegenen Spritpreise vorgezogen wird. Befristet und rückwirkend zum 1. Januar sollen nun 38 Cent abgerechnet werden.

Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Die Maßnahme war vor allem bei den Grünen umstritten.

Die Koalition hat aber verabredet, die Pendlerpauschale noch in dieser Legislaturperiode völlig neu zu denken und ökologisch-soziale Belange besser zu berücksichtigen.

Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene

Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, sollen im Juli eine sogenannte Corona-Einmalzahlung von 100 Euro bekommen. Das Geld ist auch als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen wie Käufe von FFP2-Masken gedacht.

"Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Bundesregierung will Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger aussetzen

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher bei Pflichtverletzung bis Ende des Jahres aussetzen. Das geht aus einem an diesem Mittwoch gefassten Beschluss des Bundeskabinetts zu einem sogenannten "Sanktionsmoratorium" hervor. Es handelt sich dabei den Angaben zufolge um eine Übergangslösung bis zur Einführung des im Koalitionsvertrag geregelten Bürgergelds.

Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Arbeitssuchenden in der Grundsicherung im Falle von Pflichtverletzungen bis zum 31. Dezember grundsätzlich keine Sanktionen mehr drohen sollen. Mit einer Ausnahme: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss − wie bisher auch − weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

In allen anderen Fällen von Pflichtverletzungen - etwa bei fehlenden Nachweisen von Bewerbungen auf Arbeitsstellen oder bei der Weigerung, eine "zumutbare Arbeit" aufzunehmen - soll das Moratorium greifen und damit keine Sanktionen mehr fällig werden.

Wann die Regelung genau in Kraft tritt, ist indes noch unklar. Der Gesetzentwurf soll aber, wie es in dem Dokument heißt, als "besonders eilbedürftig" behandelt werden. Angestrebt wird demnach, dass die Regelung bis zum 1. Juli dieses Jahres wirksam wird.

Titelfoto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

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