Urlaubskasse durchs Schulschwänzen schonen? Diese Strafen drohen Euch!

Düsseldorf - Mal eben einen günstigeren Flug erwischen und dafür das Kind ein oder ein, zwei Tage später zur Schule schicken? Das lohnt sich nicht. Zumindest nicht, wenn man erwischt wird. Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen verhängen in solchen Fällen heftige Bußgelder, um so etwas schon von vorneherein zu verhindern.

Wer Geld durch günstigere Flüge außerhalb der Ferien sparen will, hat die Rechnung ohne die Schulbehörden gemacht: Vor und nach den Sommerferien gilt die Schulpflicht. (Symbolbild)
Wer Geld durch günstigere Flüge außerhalb der Ferien sparen will, hat die Rechnung ohne die Schulbehörden gemacht: Vor und nach den Sommerferien gilt die Schulpflicht. (Symbolbild)  © 123rf/4pmproduction

Allein im vergangenen Jahr wurden laut einer Umfrage der deutschen Presse-Agentur NRW-weit 2000 Verfahren im Zusammenhang mit den Sommerferien verhängt.

Befragt wurden die fünf Schulbehörden in Köln, Düsseldorf, Detmold, Arnsberg und Münster.

Wer es als Eltern bei den Ferien- und Schulzeiten nicht so genau nimmt, muss Bußgelder zwischen 300 und 1000 Euro zahlen! Genauso viel kostet übrigens das Schulschwänzen aus anderen Gründen. Auch im laufenden Jahr gab es demnach bereits zahlreiche Fälle.

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Das Schulministerium weist in einer Extra-Mitteilung an die Schulen und Eltern auch nochmal darauf hin, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Sommerferien nur dann genehmigt wird, wenn es nicht dem Zweck dient, günstigere Urlaubstarife zu bekommen oder Rückreisestaus auszuweichen.

Neben saftigen Bußgeldern kann beim Thema Schulpflicht auch Zwang eingesetzt werden, sollten die Eltern nicht dafür sorgen, dass die Kinder am ersten Schultag wieder die Schulbank drücken.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Polizeistreifen uneinsichtige Kinder dann von zu Hause abholen und zur Schule fahren.

Schulbehörde: Günstige Flüge und weniger Stau sind kein triftiger Grund!

Auch heftige Staus am letzten Ferienwochenende sind kein Grund das Kind später ins neue Schuljahr zu schicken. (Archivbild)
Auch heftige Staus am letzten Ferienwochenende sind kein Grund das Kind später ins neue Schuljahr zu schicken. (Archivbild)  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Einen besonders heftigen Fall in Sachen Schulpflicht gab es im Frühjahr in Schleswig-Holstein: Dort musste eine Mutter sogar für mehrere Tage in Haft, weil sie sich weigerte, ihr Kind zur Schule zu schicken.

Übrigens: Das Argument "Mein Kind ist krank" können die Schulen bei berechtigten Zweifeln auch durch das Verlangen eines ärztlichen Attests überprüfen.

Titelfoto: 123rf/4pmproduction

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