G9-Initiative schäumt nach Ablehnung ihres Volksbegehrens
Stuttgart - Nach dem Veto des Innenministeriums gegen ein Volksbegehren für eine breit angelegte Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium klagt eine Elterninitiative nun gegen die Entscheidung.
Ein entsprechender Antrag gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens sei am Montag eingegangen, teilte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit.
Mit der Klage will die Elterninitiative laut Verfassungsgerichtshof erreichen, dass das Gericht die Zulässigkeit ihres Volksbegehrens feststellt.
Wann eine Entscheidung in dem Verfahren fallen soll, ist noch unklar. Man strebe eine möglichst kurze Verfahrensdauer an, teilte das Gericht mit.
Das Innenministerium hatte dem Volksbegehren Ende Juli eine Absage erteilt. Die Durchführung eines solchen Begehrens sei nicht verfassungskonform, argumentierte das Ministerium damals.
Das liege unter anderem an den erheblichen Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde. Zudem hätten in der Gesetzesbegründung die Kosten konkret als Geldbetrag genannt werden müssen.
Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa