Frust bei Lehrern und Eltern: Änderung des Schulgesetzes stößt auf Kritik!

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Die geplante Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt insbesondere mit der Erhöhung der Mindestschülerzahlen in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau trifft auf Kritik.

Das Bildungsministerium sieht in der Fusion von Schulen einen Weg, dem Lehrermangel zu begegnen. (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

Bei einer Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags in Magdeburg machten nicht nur Vertreterinnen der drei Oberzentren, sondern unter anderem auch der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag sowie Bildungsverbände ihre Ablehnung deutlich.

Das Bildungsministerium sieht die Fusion oder Kooperation von Schulen, die die Mindestschülerzahlen nicht erreichen, als einen Weg, dem Lehrermangel zu begegnen.

Die Dessauer Beigeordnete für Soziales und Bildung, Eter Hachmann (35), betonte, dass größere Klassen Integration und das Unterrichten insgesamt erschwerten. Ihre Magdeburger Kollegin Regina-Dolores Stieler-Hinz sagte, wenn man so dem Lehrermangel begegne, schaffe man nur neue Probleme. Sie erwarte ein massives Schulsterben.

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In der Anhörung wurde außerdem deutlich, dass die Rahmenbedingungen für größere Klassen und mehr Parallelklassen in den Schulen vielfach nicht stimmten. Dabei gehe es um geeignet große Gebäude und Klassenräume sowie einen ausreichend flexiblen Schülerverkehr.

Das sorge für Frust, Lehrkräfte überlegten daher, früher in den Ruhestand zu gehen, erklärte die Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrats.

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Verständnis für Notwendigkeit von Maßnahmen gegen Lehrermangel

Ab dem 1. April 2027 soll es eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klassen geben. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Das Ministerium hatte vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der sinkenden Kinderzahlen mit der Änderung des Schulgesetzes einen Plan für langfristig tragfähige Schulen vorgelegt.

Konkret soll mit dem Gesetz ab dem 1. August 2027 eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang gelten.

In den drei großen Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt sie bei 25 Schülerinnen und Schülern, außerhalb gilt für Grundschulen die Mindestgröße von 15 Schülern, 20 an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 Schülern an Gesamtschulen und Gymnasien.

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In einem ersten Entwurf hatte die Bildungsministerin auch höhere Mindestschülerzahlen auf dem Land geplant. Das wurde gekippt. Bildungsministerin Eva Feußner (61, CDU) setzt in dem Gesetzentwurf zudem auf mehr Lernstandtests, unter anderem eine zusätzliche Erhebung vor der Erstellung der Schullaufbahnempfehlung für die Grundschüler. Das wurde von den Anzuhörenden abgelehnt.

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eva Gerth, etwa sagte, das führe zu Frust, zusätzlicher Belastung und Ärger.

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