Ab Schuljahr 2023/24: Diese Infos müssen Lehrkräfte bald wieder melden
Düsseldorf - Corona war einmal! Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen zum neuen Schuljahr 2023/24 ihren Unterrichtsausfall wieder erfassen und melden.
Das teilte das Schulministerium am heutigen Montag allen Schulleitungen in NRW mit. Die Pflicht wurde einst wegen der Corona-Pandemie eingeführt, nun aber wieder einkassiert.
Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung sei jede Schule zudem verpflichtet, einmal im Schuljahr über einen Zeitraum von zwei Wochen an einer Detailerhebung teilzunehmen.
Die Wochenmeldung soll unmittelbar nach den Sommerferien ab dem 10. August starten.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa