60 Kinder und nur eine Fachkraft: Kitas in NRW sollen bald im Notbetrieb laufen dürfen

Düsseldorf - In NRW sollen Kitas künftig in Ausnahmefällen auch dann weiter öffnen können, wenn für 60 Kinder nur noch ein Erzieher da ist. Gerade im Winter mit Erkältungswellen sollen sie damit flexibler werden.

Damit Kinder auch bei hohem Krankenstand weiter in die Kita gehen können, soll eine neue Verordnung in Kraft treten. (Symbolbild)
Damit Kinder auch bei hohem Krankenstand weiter in die Kita gehen können, soll eine neue Verordnung in Kraft treten. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Wie das Familienministerium mitteilte, sollen Kitas dadurch unter anderem ausnahmsweise offen bleiben, wenn Teile des Personals plötzlich krankheitsbedingt ausfallen. Dafür sollen dann sogenannte Ergänzungskräfte, etwa Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Heilerziehungshelfer, zum Einsatz kommen.

Der Entwurf für die neue Personalverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht etwa vor, dass in Einrichtungen mit bis zu 60 Kindern bei akutem Personalstand für bis zu sechs Wochen nur eine sozialpädagogische Fachkraft - also etwa ein staatlich anerkannter Erzieher, Heilpädagoge oder Sozialpädagoge - zu jeder Zeit anwesend sein muss.

Gleichzeitig muss in einer solchen Situation dann aber der verstärkte Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt werden.

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In Einrichtungen mit mehr als 60 Kindern sowie Gruppen mit unter Dreijährigen oder behinderten Kindern muss zudem noch mindestens eine weitere Fachkraft anwesend sein.

Eine Erlaubnis für den Betrieb nach diesen Regeln muss vom Träger im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beim Landesjugendamt beantragt werden und kann in der Regel einmal pro Kindergartenjahr und Einrichtung erteilt werden, heißt es im Entwurf.

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Die nordrhein-westfälische Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (42, Grüne) sieht in der neuen Verordnung einen Schritt hin zu mehr Stabilität bei der Kinderbetreuung. (Archivbild)
Die nordrhein-westfälische Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (42, Grüne) sieht in der neuen Verordnung einen Schritt hin zu mehr Stabilität bei der Kinderbetreuung. (Archivbild)  © Henning Kaiser/dpa

Ziel der Änderungen sei eine Flexibilisierung der Einsatzmöglichkeiten für das Personal in den Kitas in ganz akuten Ausfallsituationen. "Für Eltern und auch für Träger und die Beschäftigten schaffen wir so mehr Stabilität und Verlässlichkeit im System", sagte Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (42, Grüne).

Nach dem Entwurf sollen zudem auch Menschen mit ausländischen Abschlüssen einfacher eingestellt werden können. So soll es laut Ministerium die Möglichkeiten geben, on the Job die Deutschkenntnisse zu verbessern.

Beschäftige aus dem Ausland sollen daher künftig bereits in Kitas arbeiten können, wenn sie Deutsch mindestens auf dem Sprachniveau B1 beherrschen. Innerhalb von zwei Jahren muss dann das höhere Niveau B2 erreicht werden.

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Laut Ministerium soll die Personalverordnung in Kürze veröffentlicht werden und dann auch in Kraft treten.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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