Steuern, Zinsen, Bürgergeld: Zwölf Gründe, warum Ihr 2023 wieder mehr Geld in der Tasche habt
Dresden/Berlin - Corona-Folgen, galoppierende Inflation und Energiepreisexplosionen haben unsere finanziellen Polster schmelzen lassen. Doch jetzt ist Licht am Ende des Tunnels. Zum Jahreswechsel treten einige Änderungen in Kraft, die vielen hier und da den einen oder anderen Euro mehr ins Portmonee spülen werden. Darauf könnt Ihr Euch freuen: Zwölf Dinge, die in diesem Jahr besser werden.
1. Renten steigen
Ab 1. Juli 2023 steigen die Renten im Osten um 4,2 Prozent, im Westen um 3,5 Prozent. Damit steigt der Ost-Rentenwert von derzeit 98,6 Prozent auf dann 99,3 Prozent des Westwertes. Ebenfalls steigt der Wert eines Rentenpunkts (derzeit 35,52 Euro in den neuen Bundesländern). Die genaue Höhe der Anhebung steht allerdings erst im Frühjahr 2023 fest.
2. Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt für die ersten drei Kinder auf 250 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 31 Euro für die ersten beiden Kinder sowie von 25 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind bleibt der Betrag unverändert bei 250 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag pro Elternteil von 2810 Euro auf 3012 Euro.
3. Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme
Wer 2022 unter der Last teurer Energie ächzte, darf sich nun auf Unterstützung freuen: Dank der Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärme, die ab März 2023 rückwirkend bis Januar gelten, zahlen Gaskunden für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs dann höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei Stromkunden sind es maximal 40 Cent je Kilowattstunde.
Bei Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
4. Hartz IV geht, Bürgergeld kommt
Beim Bürgergeld soll der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen statt bisher 449 Euro bei der Grundsicherung Hartz IV. Auch Lebenspartner und Kinder erhalten mehr Geld. Gleichzeitig sollen die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz zu erhöhen, eine Tätigkeit aufzunehmen.
5. Mehr Wohngeld für mehr Berechtigte
In der Energiekrise soll das Wohngeld bereits ab heute deutlich erhöht werden: Es steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das neue Wohngeld kann etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen. Bisher waren es nur rund 600.000.
6. Das 49-Euro-Ticket folgt auf das 9-Euro-Ticket
Millionen Pendler können sich freuen, weil sie günstiger zur Arbeit kommen: Offenbar im April 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Damit kann man alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
7. Arbeitszeit muss genauer erfasst werden
Bisher wurden nur Überstunden registriert oder wer an Sonn- und Feiertagen gearbeitet hat. Nun muss die gesamte Arbeitszeit genau registriert werden. Das bedeutet zwar mehr Bürokratie, aber am Ende des Monats oft auch mehr Geld auf dem Lohnzettel.
8. Homeoffice-Pauschale
Statt 600 können in diesem Jahr 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Achtung: Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
9. Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben.
Nur wer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen hat, muss also überhaupt Einkommensteuern zahlen.
10. Es gibt wieder Zinsen
Wer spart, kann sein Geld wieder profitabel und sicher anlegen. Weil sich die Europäische Zentralbank (EZB) von ihrer Nullzins-Politik verabschiedet hat, steigen die Renditen von Tages- und Festgeldkonten - derzeit teilweise schon auf über 3 Prozent. Für 2023 hat die EZB weitere Zinserhöhungen angekündigt. Zudem steigt der Sparerpauschbetrag (damit Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuer steuerfrei bleiben) im neuen Jahr von 801 auf 1000 Euro (bei Ehepaaren von 1602 auf 2000 Euro).
11. Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch
Der Chef muss seine Angestellten rechtzeitig informieren, Resturlaub zu nehmen. Ist das nicht geschehen, hat man noch Jahre später Anspruch auf den Urlaub. Tipp: Checkt gleich, ob Ihr in den vergangenen Jahren Euren Urlaub immer vollständig genommen haben. Wenn nicht, kann man den eigentlich schon verfallenen Urlaub sogar einklagen.
12. Geld ohne eigene Klage vor Gericht
Dank der neuen EU-Verbandsklage können Verbraucherverbände ab 25. Juni 2023 direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucher einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.
Damit könnten als Sammelklage zum Beispiel unzulässige Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobene Sparzinsen einer Bank angefochten werden.
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