Ihnen ist der Gender-Stern ein Dorn im Auge: Initiative klagt!
Heidelberg - Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden will gegen die Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium klagen.
Eine entsprechende Klage werde am morgigen Dienstag beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht werden, sagte der Heidelberger Initiator Klaus Hekking am heutigen Montag.
Zuvor hatte die "Rhein-Neckar-Zeitung" über die geplante Klage berichtet. Das Innenministerium hatte den Antrag aus formalen und inhaltlichen Gründen am vergangenen Dienstag für unzulässig erklärt.
"Das, was die Sprache unverständlich und umständlich macht, und auch vom Rechtschreibrat nicht vorgesehen ist, diese Sonderzeichen, das wollen wir gerne verbannen", sagte Rechtsanwalt Hekking zum Hintergrund der Initiative.
"Kein Mensch hat etwas gegen Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" als Formulierungen.
Gendersprache kennt viele Gesichter
Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei "Lehrer*innen" ist eine Möglichkeit.
Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa