Nicht das erste Mal: Gefängnis versetzt Beamten, der zu "hässlich" ist!

Krems an der Donau (Österreich) - Das Gefängnis "Stein" im österreichischen Krems hat offenbar merkwürdige Anforderungen an seine Angestellten.

In einem österreichischen Gefängnis werden Mitarbeiter versetzt, die offenbar nicht dem Schönheitsideal der Leiterin entsprechen. (Symbolbild)
In einem österreichischen Gefängnis werden Mitarbeiter versetzt, die offenbar nicht dem Schönheitsideal der Leiterin entsprechen. (Symbolbild)  © Unsplash/Matthew Ansley

Im Bundesland Niederösterreich gibt es ein sonderbares Gefängnis: die "Justizanstalt Stein" in Krems. Dort wurde nun erneut ein Mitarbeiter wegen seines Aussehens versetzt. Das berichtete die lokale Tageszeitung "Heute".

Nur vertretungsweise, aber schon lange Zeit arbeitete ein rund 30-jähriger Mann in dem berüchtigten Knast in Niederösterreich. 

Sein Vertrag sei wohl am Auslaufen, aber aufgrund vieler offener Stellen im Gefängnis machte er sich Hoffnung auf eine Übernahme.

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Zum Ende des vergangenen Jahres wurde jedoch eine neue Leiterin in der Justizanstalt eingestellt und der gefiel die Nase des Mannes gar nicht! 

"Den Anblick ertrage ich nicht jeden Tag", soll sie laut "Heute" in internen Kreisen gesagt haben. 

Sie versetzte den "hässlichen" Mitarbeiter deshalb in eine andere Einrichtung im rund 80 Kilometer entfernten Wien.

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Offiziell wurde der Mann wegen des Kundenkontakts versetzt. "Doch wie viel Kontakt nach außen (Anm. d. Red.: zu Besuchern) hat bitte ein Gefängnis-Verwaltungsmitarbeiter?", fragte sein Kollege kopfschüttelnd in der Zeitung.

Mit ihm soll auch eine 20-jährige Auszubildende versetzt worden sein. Sie war wohl zu schüchtern im Umgang mit den Inhaftierten oder Kollegen.

Bereits im vergangenen Jahr machte dieselbe Haftanstalt von sich reden: Ein dringend benötigter Beamter (27) wurde immer nur zeitweise angestellt, wehrte sich sogar mit einem Anwalt dagegen, berichtete "Heute" im Februar 2019. Der Grund damals: sein Gewicht. 

Er nahm sogar extra für den Job 16 Kilogramm ab, wog letztlich weniger als 100 Kilo. Doch es half nichts, es gab immer nur befristete Verträge. Offenbar sei das Körpergewicht ein Zulassungskriterium. Welches Gewicht er genau brauche, wurde dem Beamten jedoch nicht mitgeteilt.

Rein rechtlich sollen die Maßnahmen nicht anfechtbar sein. Menschlich gesehen sind sie jedoch höchst zweifelhaft.

Titelfoto: Unsplash/Matthew Ansley

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