GEZ-Gebühren: Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag!
Köln - GEZ-Gebühren-Zahler müssen eine wichtige Änderung beachten, die mit dem Jahreswechsel 2022/23 eingetreten ist!
Wer seinen Gebührenanteil - derzeit in Höhe von monatlich 18,36 Euro - für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF nicht per Lastschriftverfahren abbuchen lässt, muss diesen regelmäßig überweisen, und da gibt es jetzt eine wichtige Änderung!
Für Beitragszahler in Norddeutschland gilt seit 1. Januar 2023 eine neue Bankverbindung von NDR (Sitz: Hamburg) und RBB (Sitz: Berlin), teilte der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" auf seiner Webseite mit.
Wer im Sendegebiet der beiden Rundfunkanstalten lebt, sollte vor dem Überweisen also noch einmal den letzten Brief checken, der vom Beitragsservice im Briefkasten lag. Denn darin ist auch der Überweisungsträger mit den veränderten Daten enthalten.
Betroffen davon sind Beitragszahlende aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Wer das Schreiben bereits entsorgt hat, findet die neuen Kontoverbindungen in einer Übersicht ebenfalls auf der oben genannten Webseite.
Wann muss ich überweisen?
Vorweg: Wer die GEZ-Gebühren abbuchen lässt, für den ändert sich bei der Zahlungsweise nichts. Gesetzlich festgelegt ist eine Abbuchung alle drei Monate.
Diejenigen, die überweisen, müssen sich ebenfalls mindestens an die vierteljährliche Zahlungsfrist halten. Alle drei Monate werden dann jeweils insgesamt 55,08 Euro (dreimal 18,36 Euro) fällig.
Außerdem sind auch die halbjährliche (110,16 Euro) und jährliche Zahlung (220,32 Euro) möglich. Weitere Informationen dazu findet Ihr auf rundfunkbeitrag.de.
Wichtig: Seit 2022 werdet Ihr nur noch einmal im Jahr an die Zahlung der Rundfunkgebühren erinnert. Wer sich nicht an die Fristen hält, dem drohen bei Zahlungsverzug Strafzinsen.
Ihr wollt die Gebühren nicht bezahlen, weil Ihr unzufrieden mit den Öffentlich-Rechtlichen seid? Unter Warum muss ich "GEZ" zahlen, wenn mir das Programm gar nicht gefällt? erfahrt Ihr bei TAG24, weshalb trotzdem Zahlungspflicht besteht.
Titelfoto: Nicolas Armer/dpa