Deutschland will sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen einstufen
Berlin - Um Opfer zu schützen und die Täter nicht davonkommen zu lassen, soll sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen an der Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können.
Der passende Gesetzesentwurf soll am Mittwoch (1. November) vom Bundeskabinett beschlossen werden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Änderungen des Völkerstrafrechts seien "ein deutliches Zeichen zum Schutz", sagte Familienministerin Lisa Paus (55, Grüne).
"Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten seit Langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt", betonte sie.
Dies sei ihr erst kürzlich, bei dem Terrorangriff der radikalislamistischen Hamas auf Israel, "schmerzlich" in Erinnerung gerufen worden.
"Als Feministin empört und bedrückt mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel", sagte Paus zu AFP.
Der neue Entwurf stärke "die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken", so Paus weiter. "So können wir Straftäter effektiv verfolgen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren lassen."
Diese Delikte sollen bald die Liste ergänzen!
Entsprungen ist der Gesetzesentwurf dem FDP-geführten Justizministerium, unterstützt von Paus' Ressort.
Geplant ist die Erweiterung der bereits vorhandenen Tatbestände um "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und "Kriegsverbrechen".
Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche sollen dann Einzug erhalten.
Somit könnten diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie in anderen Ländern passiert sind. Hier greife dann das sogenannte Weltrechtsprinzip.
Titelfoto: Kena Betancur/AFP