Bundespolizei veröffentlicht Zahlen: Mehr als 50.000 unerlaubte Einreisen erfasst!

Berlin - Bei Kontrollen an den deutschen Landgrenzen hat die Bundespolizei in den ersten neun Monaten dieses Jahres 53.410 unerlaubte Einreisen registriert. 28.321 Personen wurden bundesweit zurückgewiesen, wie die "Bild am Sonntag" berichtet.

Die Bundespolizei hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 50.000 unerlaubte Einreisen an den deutschen Landgrenzen registriert.
Die Bundespolizei hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 50.000 unerlaubte Einreisen an den deutschen Landgrenzen registriert.  © Harald Tittel/dpa

Die Zahlen wurden der Deutschen Presse-Agentur von der Bundespolizei bestätigt.

Die Bundespolizisten setzten 1195 Schleuser fest und registrierten 1088 Schleusungen. Kontrollen an den Flug- und Seehäfen seien nicht berücksichtigt, bereits veröffentlichte Zahlen könnten noch korrigiert werden.

Die Beamten griffen zudem in insgesamt 7783 Fällen Personen auf, bei denen offene Haftbefehle vollstreckt wurden. In manchen Fällen lagen auch internationale Fahndungen vor.

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Die meisten Zurückweisungen gab es laut "Bild am Sonntag" an den Grenzen zur Schweiz (9113 Personen), Polen (7862), Österreich (5468) und an der französischen Grenze (2350).

Am meisten abgewiesen wurden Ukrainer (5935 Personen), Syrer (4708) und Afghanen (2396). Die Beamten stellten 1482 abgeschobene Migranten fest, die trotz Sperre wieder einreisen wollten.

Seit Mitte September wird an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) ordnete flächendeckende Grenzkontrollen ab Mitte September an.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) ordnete flächendeckende Grenzkontrollen ab Mitte September an.  © Philip Dulian/dpa

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität.

Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Maßnahme nur direkt an der Grenze möglich ist.

Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.

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Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen.

Titelfoto: Harald Tittel/dpa

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