Nach Anschlag auf Nord-Stream-Pipelines: Haftbefehl erwirkt

Schweden/Karlsruhe/Berlin - Die Spuren im Fall der gesprengten Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee verdichten sich. Nun soll ein Haftbefehl gegen einen Ukrainer erlassen worden sein.

Im September 2022 wurden die Nord-Stream-Gas-Pipelines in der Ostsee mithilfe von Sprengstoff beschädigt.
Im September 2022 wurden die Nord-Stream-Gas-Pipelines in der Ostsee mithilfe von Sprengstoff beschädigt.  © -/Danish Defence Command/dpa

Das ergeben Recherchen von ARD, SZ und Die Zeit.

Vor inzwischen knapp zwei Jahren, am 26. September 2022, kam es zu dem Anschlag auf die Gas-Pipelines des Nord-Stream 1 und 2 in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm.

Die Leitungen waren durch mehrere Sprengungen beschädigt und unterbrochen worden.

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Nun hat Generalbundesanwalt Jens Rommel einen ersten Haftbefehl gegen eine tatverdächtige Person erwirkt - Wolodymyr Z. Der Ukrainer soll sich zuletzt in Polen aufgehalten haben, sei inzwischen aber untergetaucht.

Neben ihm stehen noch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige unter Verdacht. Es ist davon auszugehen, dass der Mann und die Frau möglicherweise als Taucher Sprengsätze an den Pipelines angebracht hatten.

Diese Hinweise gehen laut Tagesschau aus Recherchen ausländischer Nachrichtendienste hervor.

Wolodymyr Z. wird per Haftbefehl gesucht

Die Generalbundesanwaltschaft hat den Fall nicht ad Acta gelegt und inzwischen einen Haftbefehl gegen einen Ukrainer erlassen.
Die Generalbundesanwaltschaft hat den Fall nicht ad Acta gelegt und inzwischen einen Haftbefehl gegen einen Ukrainer erlassen.  © Christoph Schmidt/dpa

Der Haftbefehl gegen Z. wurde im Juni erwirkt, nachdem die Generalbundesanwaltschaft den Fall nicht, wie Dänemark und Schweden bereits Anfang des Jahres, ad Acta legte.

Den Recherchen zufolge konnten die Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei in den vergangenen Monaten genug Belege sammeln, um schließlich ebenfalls noch im Juni mit dem europäischen Haftbefehl auf die polnischen Behörden zuzugehen.

Doch zunächst blieb es bei der Hoffnung, den Tatverdächtigen in einer Ortschaft westlich von Warschau festnehmen zu können. Ob Z. inzwischen wieder in der Ukraine ist, sei unklar.

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Polen stellte sich in dem Fall bislang als weniger unterstützend heraus. Es sei beispielsweise bis heute unklar, wieso die polnischen Behörden Z. nicht festgenommen haben.

Laut gemeinsamer Regeln des Europäischen Haftbefehls, die sowohl Polen als auch Deutschland als verbindlich erachten, hätte dies aber innerhalb von 60 Tage passieren müssen. Die Frist ist inzwischen abgelaufen.

Segeljacht als Sprengstoff-Transporter

Z. rückte unter anderem ins Visier der Ermittler, da er gemeinsam mit weiteren Verdächtigen mit an Bord der Segeljacht "Andromeda" gewesen sein soll.

Nachdem im Juli 2023 dort Sprengstoffspuren gefunden wurden, wurde die Vermutung laut, dass das Boot zum Transport des Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.

Titelfoto: -/Danish Defence Command/dpa

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