Änderungen im März: Das müssen Verbraucher nun wissen!
Berlin - Die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor den Alltag der Menschen in Deutschland. Doch neben dem Virus gibt es auch wichtige gesetzliche Änderungen zum 1. März. Das müssen Verbraucher nun wissen.
Der Winter war bislang extrem warm. Doch auch wenn es in den kommenden Tagen wieder kühler wird, am 1. März beginnt der meteorologische Frühling. Der kalendarische Frühlingsbeginn folgt wenig später am 20. März.
Von den dunklen und kurzen Wintertagen darf sich am 27. März endgültig verabschiedet werden. Denn dann werden die Uhren wieder eine Stunde auf die Sommerzeit vorgestellt.
Auch reguläre Änderungen und Gesetze betreffen zahlreiche Menschen.
Neue Kennzeichen für Mofas
Wie jedes Jahr benötigen Mofas und Mopeds zum 1. März ein neues Kennzeichen. Anders als bisher muss es aber nicht mehr aus Blech sein - erstmals reicht auch eine bedruckte Klebefolie aus, die Jahr für Jahr auf der gleichen Trägerplatte angebracht werden kann.
Dadurch soll der Kennzeichenwechsel nicht nur schneller und umweltschonender werden - ein neues Hologramm auf der Kennzeichenfolie soll auch für mehr Fälschungssicherheit sorgen.
Neue Energie-Skala für elektronische Geräte
Auf dem Energielabel, das den Verbrauch von Haushaltsgeräten mittels einer mehrfarbigen Skala bewertet, gehören die Angaben A+, A++ und A+++ der Vergangenheit an.
Ab dem 1. März müssen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte das überarbeitete EU-Energielabel tragen, wo die sieben Stufen mit den Buchstaben A bis G gekennzeichnet werden und die Richtwerte für die einzelnen Verbrauchslevel strenger sind als bisher.
Außerdem müssen sich auf den Geräten zusätzliche Informationen etwa zur Lautstärke und dem Fassungsvolumen finden sowie ein QR-Code, über den weitere Angaben abrufbar sind.
Haushaltsgeräte müssen leichter repariert werden
Getreu dem Motto "Reparieren statt wegwerfen" müssen neue Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher künftig leichter reparierbar sein.
Ab dem 1. März sind die Hersteller nämlich verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass eine Spülmaschine nur wegen eines defekten Sprüharms verschrottet werden muss.
Darüber hinaus müssen mit dem Gerät künftig Reparaturinformationen mitgeliefert werden, damit die Verbraucher selber zum Schraubenzieher greifen können und nicht unbedingt auf den teuren Kundenservice angewiesen sind.
Mehr Sicherheit beim Online-Shopping "Zwei-Faktor-Authentifizierung" wird Pflicht
Viele Verbraucher zahlen ihre Einkäufe im Internet per Kreditkarte. Ab dem 15. März gelten dafür strengere Sicherheitsanforderungen. Für Online-Zahlungen per Kreditkarte reicht die Eingabe der Kartendaten dann nicht mehr. Pflicht wird die "Zwei-Faktor-Authentifizierung".
Was bedeutet "Zwei-Faktor-Authentifizierung"?
Kunden müssen auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Bezahlkarte sind.
Wer per Karte bezahlen will, muss künftig zusätzlich verpflichtend zum Beispiel ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) für den jeweiligen Auftrag eingeben.
Wie funktioniert das?
Banken- und Kreditkartenunternehmen haben ein sogenanntes 3-D-Secure-Verfahren entwickelt. Je nach kartenausgebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbare TAN-Nummer zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegte Telefonnummer geschickt.
Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnummer oder Abfotografieren eines Strichcodes bestätigen.
Baukindergeld endet im März
Wer noch vom Baukindergeld profitieren möchte, muss sich beeilen - der Förderzeitraum läuft Ende März aus. Dabei wurde dieser bereits wegen der Corona-Krise von der Bundesregierung verlängert.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, sollte daher noch bis Ende März ein Kaufvertrag für eine Immobilie oder eine Baugenehmigung erteilt werden. Die Anträge können dann bis Ende 2023 gestellt werden.
Erst seit dem 22. Januar dieses Jahres müssen Antragsteller zusätzlich zum Grundbucheintrag Kaufverträge und Baugenehmigungen einreichen.
Steuerstundung läuft aus
Von der Corona-Krise schwer betroffene Steuerzahler können beim Finanzamt noch bis Ende März unter erleichterten Bedingungen beantragen, ihre Steuerschuld bis Ende Juni zu stunden.
Bund und Länder hatten sich auf eine stufenweise Verlängerung der ursprünglich bis Jahresende 2020 laufenden Frist verständigt.
Corona-Änderungen im März
Jedes Bundesland gestaltet die Corona-Maßnahmen anders. Einheitlich gilt jedoch: Der Lockdown wurde zunächst bis zum 7. März verlängert. Wie es danach weitergeht, beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) und Regierungschefs der Länder am 3. März.
Seit dem 1. März dürfen bundesweit wieder Friseure - mit Einschränkungen - öffnen.
Die Entschädigungsregelung bei Quarantäneanordnung läuft für Erwerbstätige Ende März aus.
Eine Übersicht zu den Änderungen der einzelnen Bundesländer erhaltet ihr im TAG24-Artikel "Stichtag 1. März! Von Friseur bis Baumarkt: Wer jetzt schon wo aufmacht".
Titelfoto: Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa & Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa & Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa