Noch DDR-Fleppen? Vorsicht, nicht verlieren!
Reichenbach Vogtl. - Wer seinen alten DDR-Führerschein verloren hat, könnte auf der Fahrerlaubnisbehörde sein blaues Wunder erleben.
Denn der alte Schein ist oft der einzige Nachweis darüber, dass man die Fahrprüfung jemals abgelegt hat.
Grund für das Dilemma: Manche Gemeinden und Städte gaben bis 1982 die sogenannte VK30-Karte, auf der Führerschein-Nummer, Fahrerlaubnisklassen und Daten zur Aushändigung des Führerscheins vermerkt waren, an die Autofahrer aus.
„Diese Karte war sorgfältig zu Hause aufzubewahren, weil das der einzige Nachweis war, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis war“, weiß Marina Michel, Sprecherin des Landkreises Görlitz.
Doch im Laufe der Jahre ist diese kleine graue Karte in Postkartengröße nicht selten verloren gegangen.
Weiteres Problem: Mit der Auflösung der NVA und den Volkspolizei- Dienststellen wurden viele Unterlagen über dort gemachte Führerscheine nicht an die neuen Behörden der BRD weitergegeben.
Nun fehlen sie oft – zum Leidwesen der Betroffenen.
Denn: „Der Bürger selbst ist in der Nachweispflicht“, erklärt Constanze Spranger, Verkehrsamtsleiterin des Vogtlandkreises.
Wie viele DDR-Führerscheine noch im Umlauf sind, ist nicht bekannt.
So beugt man vor:
- Den alten DDR-Führerschein sofort in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen sowieso alle alten Führerscheine getauscht werden.
- Wer an seinem Stück Papier hängt, kann eine Kopie anfertigen und zuhause aufbewahren. „Eine Kopie beweist zwar nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis, aber auf der Grundlage der Daten kann die Fahrerlaubnisbehörde ermitteln und den Führerschein in der Regel problemlos umschreiben“, sagt Constanze Spranger.
- Ist der Führerschein verloren, kann die Kfz-Versicherung helfen. Denn beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird der Fahrerlaubnisvorbesitz nachgewiesen.
Fotos/Repro: MOPO24, DPA, Imago