Düsterer Verdacht im Prozess um Leonie (†6): Wollte David H. Misshandlungen vertuschen?

Neubrandenburg - Die kleine Leonie war vor ihrem Tod fast vier Monate nicht in der Kita. Ob so Misshandlungen vertuscht werden sollten? Der Stiefvater David H. ist des Mordes durch Unterlassen angeklagt.

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.  © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Die sechsjährige Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat vor ihrem Tod monatelang in der Kita gefehlt. Das Mädchen und ihr zweijähriger Bruder kamen nur acht Tage im September 2018 und dann nicht mehr, wie die Kita-Leiterin am Freitag als Zeugin im Mord-Prozess gegen den Stiefvater am Landgericht Neubrandenburg erklärte.

Einen Anlass, das Jugendamt einzuschalten, habe es nicht gegeben. Die Familie, zu der auch ein gemeinsames Baby gehört, war erst Mitte 2018 von Wolgast nach Torgelow gezogen. Anlass soll eine Stelle des Stiefvaters, der in einer Bundeswehrküche arbeiten wollte, gewesen sein.

Leonie war am 12. Januar abends leblos und mit mehreren Brüchen sowie einer schweren Kopfverletzung in ihrem Bett gefunden worden. Dem 28-jährigen Stiefvater wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

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Gegen die Mutter wird separat wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Beide sollen bewusst zu spät Hilfe geholt haben, um vorhergehende Misshandlungen zu verdecken.

Die Kita-Leiterin sagte, die Mutter habe bei einem Anruf im Oktober erklärt, dass die Kinder krank seien. Im November habe der Stiefvater gesagt, dass Leonie und ihr Bruder wegen eines Sorgerechtsstreits nach Wolgast zum leiblichen Vater müssten. Dort waren sie damals aber nicht, wie der leibliche Vater - der als Nebenkläger vor Gericht auftritt - sagte.

Weitere Provokation im Gerichtssaal

Vor Beginn des Prozesses wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen stehen Akten in gelben Post-Kisten hinter dem Richtertisch.
Vor Beginn des Prozesses wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen stehen Akten in gelben Post-Kisten hinter dem Richtertisch.  © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Bei den Zeugenvernehmungen stellte sich heraus, dass der Angeklagte mit Leonies leiblichem Vater früher befreundet war. 2016 wohnte er zeitweise bei ihm in Wolgast, wie die ehemalige Freundin des Angeklagten sagte.

Dort habe der Angeklagte nach der Trennung von ihr auch Leonies Mutter kennengelernt. Später habe diese Leonies Vater verlassen und sei zum jetzigen Angeklagten gezogen.

"Sie hat aber beide Männer immer gegeneinander ausgespielt, wie bei Gelddingen", sagte die 23-Jährige.

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Unter Tränen berichtete sie von einer Gewaltattacke des Angeklagten im Februar 2017. Obwohl man bereits getrennt gewesen sei, sei er immer noch sehr eifersüchtig gewesen. Er sei zu ihr und ihrem Sohn gekommen, dessen Vater der 28-Jährige sein soll.

Er habe sie so geschubst, dass sie hingefallen sei, Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten habe. Dafür erhielt der 28-Jährige laut Gericht einen Strafbefehl, den er aber nicht bezahlte, sondern eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß.

Mehrere Zeugen schilderten den 28-Jährigen aber auch als einen Mann, der sich liebvoll um die Kinder kümmerte. Dagegen habe man Leonies Mutter als zurückgezogen, zeitweise überfordert und auch mal grob mit den Kindern erlebt, berichtete die Ex-Freundin.

Der Prozess hatte am Freitag wieder mit einer Provokation des Nebenklägers gegen den Angeklagten begonnen. Er stellte ein Bild von Leonie auf den Tisch, so dass der Stiefvater darauf schauen musste. Als der Angeklagte in Handschellen und Fußfesseln den Saal betrat und sein Gesicht verdeckte, rief der Nebenkläger: "Guck sie dir an." Zusammen mit dem Staatsanwalt stellte Richter Jochen Unterlöhner daraufhin klar, dass der Nebenkläger bei weiteren Störungen den Saal verlassen müsse.

Der Prozess wird am 16. Oktober fortgesetzt, mit einem Urteil wird frühestens Ende November gerechnet.

Eine Gedenkstätte wurde vor dem Eingang des Hauses eingerichtet.
Eine Gedenkstätte wurde vor dem Eingang des Hauses eingerichtet.  © Stefan Sauer/dpa

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